Wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, ist nach den gesetzlichen Bestimmungen die Vaterschaft erst dann festgestellt, wenn der Vater durch eine Urkunde die Vaterschaft anerkennt und die Mutter dieser Anerkennung zustimmt. Die Vaterschaft kann auch durch ein gerichtliches Verfahren per Urteil entschieden werden. Auf jeden Fall ist es für das Kind, aber auch für die Eltern von Bedeutung, dass die Vaterschaft festgestellt wird. Das Kind hat ein Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung als verfassungsgeschützten Wert.
 
Durch die wirksame Vaterschaftsfeststellung werden Vater und Kind miteinander verwandt mit der Folge gegenseitiger Unterhalts- und Erbansprüche sowie Rentenansprüche des Kindes. Die Frage der Unterhaltsfeststellung ist auch bei dem Bezug von öffentlichen Leistungen von Bedeutung.
 
Der Vater des Kindes kann kostenlos beim Jugendamt nach telefonischer Terminvereinbarung oder beim Standesamt durch eine Urkunde seine Vaterschaft anerkennen. Anerkennungen sind darüber hinaus beim Amtsgericht oder Notar möglich. Diese Anerkennung bedarf zur Wirksamkeit jedoch der Zustimmung der Mutter. Wir empfehlen, die Vaterschaft sofort nach der Geburt feststellen zu lassen. Die spätere Vaterschaftsfeststellung könnte streitig werden und der Unterhalt für die Vergangenheit könnte verloren sein.
 
Im Rahmen einer Beistandschaft kann das Jugendamt der Mutter und ihrem Kind helfen, die Vaterschaft festzustellen. Dies kann entweder durch die urkundliche Anerkennung der Vaterschaft geschehen oder notfalls muss die Vaterschaft durch ein gerichtliches Verfahren festgestellt werden. Wenn der Vater des Kindes nicht bereit ist, seine Vaterschaft anzuerkennen, kann die Mutter bzw. bei bestehender Beistandschaft das Jugendamt beim Familiengericht einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft einreichen.

Anerkennung der Vaterschaft und Zustimmung der Mutter:

  • Wann?
    Vor Geburt (mit Angabe zum Geburtstermin) oder 
    nach Geburt des Kindes (mit Angabe zum Geburtsdatum bzw. Vorlage der Geburtsurkunde/Kind)
     
  • Wo?
    Beim Jugendamt (nach telefonischer Terminvereinbarung) Standesamt, Notar, oder Amtsgericht
     
  • Wie?
    Durch öffentliche Urkunde unter Vorlage des Personalausweises/Passes des jeweiligen Elternteils
     
  • Beischreibung der Vaterschaft
    Standesamt trägt den Vater in die Geburtsurkunde des Kindes ein

Jugendamt / Sekretariat

Tel.: 07541 204-5129
Tel.: 07541 204-5124
Tel.: 07541 204-5624