Die Jugendgerichtshilfe (JGH) begleitet, berät und unterstützt Jugendliche und Heranwachsende vor, während und nach der Gerichtsverhandlung.
 
In einem mündlichen Bericht äußert sich die JGH über die Persönlichkeit, Entwicklung und das soziale Umfeld des jungen Menschen und schlägt dem Gericht erzieherische Maßnahmen vor. Die JGH vertritt weder die Interessen der Staatsanwaltschaft, noch dient diese Hilfe zur Verteidigung des jungen Menschen.
 
Die Aufgabe der JGH besteht auch darin, bei vor Gericht beschlossenen Auflagen, wie Ableistung gemeinnütziger Arbeit den betreffenden Jugendlichen oder Heranwachsenden an eine geeignete Einsatzstelle zu vermitteln. Nach der Hauptverhandlung steht die JGH als Ansprechpartner für den Verurteilten zur Verfügung.