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Nicht mit mir - Schluss mit häuslicher Gewalt

Eine Initiative der Friseur-Innung Bodenseekreis und der Frauen- und Familienbeauftragten des Bodenseekreises

Halt der Gewalt

Gewalt hat viele Gesichter und Erscheinungsformen und kommt überall vor

Körperliche Gewalt

treten, schlagen, schubsen ...

Sexuelle Gewalt

sexuell belästigen,
zum Geschlechtsverkehr zwingen ...

Psychische Gewalt

erniedrigen, beschimpfen, Stalking, kontrollieren,
isolieren ...

Wirtschaftliche Gewalt

  • Arbeit verbieten, Geld vorenthalten ...
     
  • Unabhängig davon, welche Form von Gewalt Sie oder Ihre Kinder erleiden, Sie haben das Recht, sich zu wehren!

Der erste Schritt

Sie haben vielleicht zwiespältige Gefühle, einerseits die Sehnsucht nach Liebe,
Geborgenheit und Familienleben, andererseits ein Unbehagen, über das was in
der Familie passiert. Damit müssen Sie nicht allein bleiben. Suchen Sie das Gespräch mit einer Vertrauensperson und wenden Sie sich an eine Beratungsstelle.

Welche Rechte habe ich als Opfer von Gewalt?

  • Platzverweis
    Über Polizei und Ordnungsamt kann der Täter vorläufig für ein bis zwei Wochen aus der Wohnung verwiesen werden. Im Anschluss kann die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung bei Gericht beantragt werden.
     
  • Schutzanordnungen
    Es gibt Möglichkeiten, über das Gericht dem Täter bestimmte Verbote zu erteilen (Näherungsverbot, Verbot der Kontaktaufnahme).
    Bei Missachtung macht sich der Täter strafbar und die Polizei hat die Möglichkeit, einzugreifen.
     
  • Unterbringung
    Wenn Ihnen ein Platzverweis und/oder Schutzanordnungen zu wenig Sicherheit bieten, ist es vielleicht besser, wenn Sie die Wohnung verlassen und für geraume Zeit in einer Frauennotwohnung unterkommen.

Unterbringung

Wenn Ihnen ein Platzverweis und/oder Schutzanordnungen zu wenig Sicherheit
bieten, ist es vielleicht besser, wenn Sie die Wohnung verlassen und für geraume
Zeit in einer Frauennotwohnung unterkommen.