Das Platzverweisverfahren ist ein Gesamtkonzept gegen Gewalt im sozialen Nahraum. Nach dem Verursacherprinzip muss hier der Täter/die Täterin – und nicht wie bisher das Opfer – die Wohnung verlassen. Damit wird ein deutliches Signal gesetzt, dass häusliche Gewalt keine Privatsache ist und nicht toleriert wird. Dass der Tatort hinter der Wohnungstür liegt und Täter und Opfer in einer Beziehung leben, darf nicht dazu führen, dass gegen diese „versteckte“ Gewalt nicht eingeschritten wird.

Das Platzverweisverfahren besteht aus den Elementen der

  • akuten polizeilichen Krisenintervention,
  • Beratung von Opfern, Tätern und gegebenenfalls mitbetroffenen Kindern,
  • konsequenten Strafverfolgung,
  • schnellen Herbeiführung eines zivilrechtlichen Schutzes.

Häusliche Gewalt

Hinter dem Begriff „Gewalt im sozialen Nahraum“ verbirgt sich eine breite Palette zumeist strafrechtlich bedeutsamer Verhaltensweisen, bei denen es nicht selten zu massiven Gewaltdelikten kommt. Hierbei handelt es sich um folgende Straftaten:

  • Körperverletzung
  • Nötigung
  • Bedrohung
  • Freiheitsberaubung und Erpressung
  • Sexual- und Tötungsdelikte

Voraussetzung für einen Platzverweis

Voraussetzung für einen Platzverweis ist, dass aufgrund der aktuellen Sachlage Tätlichkeiten zu erwarten oder schon eingetreten sind, die in erheblichem Umfang Leib, Leben, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung beeinträchtigen.
Der Platzverweis muss nach den polizeilichen Grundsätzen erforderlich, geeignet und angemessen sein, die Gefahr zu beseitigen.

Wie läuft das Platzverweisverfahren für Sie ab?

  • Wenn sofort gehandelt werden muss, rufen Sie die Polizei! Mit dem polizeilichen Platzverweis wird der Täter/die Täterin verpflichtet, die gemeinsam mit dem Opfer bewohnte Wohnung zu verlassen und sich für einen bestimmten Zeitraum von ihr fern zu halten. Neben der Beschlagnahme der Hausschlüssel können erforderlichenfalls auch Näherungsverbote, beispielsweise für die Umgebung der gemeinsamen Wohnung oder den Arbeitsplatz des Opfers sowie für Kindergarten und Schule ausgesprochen werden.    
  • Das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt der Stadt Friedrichshafen, oder die Ordnungsämter der einzelnen Kommunen im Bodenseekreis entscheiden nach Rücksprache mit Ihnen, wie lange der Platzverweis notwendig ist. In den meisten Fällen dauert der Platzverweis zwischen sieben und 14 Tagen. Wenn Kinder mitbetroffen sind, wird grundsätzlich das Jugendamt unterrichtet.    
  • Die Dauer des Platzverweises sollten Sie nutzen, um eine Beratungsstelle aufzusuchen und die erforderlichen Schritte einzuleiten, z.B. sich vom Gericht die Wohnung zuweisen zu lassen.
  • Auch wenn die Polizei nicht bei Ihnen zu Hause war, können Sie direkt beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Umwelt oder bei den Ordnungsämtern der einzelnen Kommunen im Bodenseekreis einen Platzverweis erwirken.

Frauenbeauftragte

Telefon
+49 7541 204 5475
Fax
+49 7541 204 7475
E-Mail
veronika.waescher-goeggerle@bodenseekreis.de
Zimmer
A 412, Friedrichshafen, Albrechtstraße 75

Zuständige Stellen

  • Polizeinotruf
    Tel.: 110    
  • Polizeiliche Beratungsstelle
    Tel.: 07541 701-1510    
  • Frauen helfen Frauen e.V.
    Tel.: 07541 21800
  • Kreisjugendamt
    Tel.: 07541 204-536
  • Frauen- und Familienbeauftragte des Bodenseekreises
    Frau Veronika Wäscher-Göggerle
    Tel.: 07541 204-5475

Nicht mit mir - Schluss mit häuslicher Gewalt

Eine Initiative der Friseur-Innung Bodenseekreis und der Frauen- und Familienbeauftragten des Bodenseekreises