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Jobcenter

Bei Fragen zur Antragstellung bzw. zum Antragsverlauf steht Ihnen die Beratungsstelle zur Verfügung: Tel.: 07541 204-5109, Gebäude Albrechtstraße 75

Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche

Nach der Gesetzesverkündung am 29.3.2011 sind die Neuregelungen zu den Regelsätzen und die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets für bedürftige Kinder und Jugendliche rückwirkend zum 1.1.2011 in Kraft getreten.

Kinder und Jugendliche haben je nach Alter und Entwicklungsstufe besondere Bedürfnisse, die im SGB II mit dem Bildungs- und Teilhabepaket zukünftig berücksichtigt werden. Ab dem 1.1.2011 haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf diese Leistungen, sie werden zusätzlich zum Regelbedarf gewährt.

Das Hauptaugenmerk liegt auf der gezielten Förderung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen. Eine stärkere soziale Integration und eine Erhöhung der Lebens- und Bildungschancen soll mit dem Bildungs- und Teilhabepaket erreicht werden.

Leistungsberechtigte nach dem SGB II erhalten Anträge und Informationen bei der Beratungsstelle des Jobcenters.