Angemessene Kosten des Nachhilfeunterrichts können übernommen werden. Die Angemessenheit der Höhe der Vergütung richtet sich nach der benötigten Lernförderung und den ortsüblichen Sätzen. Die Notwendigkeit der Lernförderung muss vom Klassen- oder Fachlehrer bestätigt werden.

Welche Kosten können übernommen werden?

Sind die Unterlagen vollständig eingegangen und die Voraussetzungen erfüllt, können angemessene Kosten des Nachhilfeunterrichts übernommen werden. Die Angemessenheit der Höhe der Vergütung richtet sich nach der benötigten Lernförderung und den ortsüblichen Sätzen. Die Notwendigkeit der Lernförderung muss vom Klassen- oder Fachlehrer bestätigt werden. 

Wer bekommt die Leistung?

  • Schüler und Schülerinnen die jünger als 25 Jahre alt sind
  • die eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen.

 
Die Kosten der Lernförderung können nur dann übernommen werden, wenn:

  • die Lernförderung zur Behebung vorübergehender Lernschwächen geeignet ist
  • die Versetzung/das Bestehen der Abschlussprüfung gefährdet ist
  • und durch die Nachhilfe eine positive Versetzung-/Schulabschlussprognose besteht
  • und die kostenfreien Angebote der Schule bereits in Anspruch genommen wurden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Dem Antrag ist das vom Klassen- oder Fachlehrer ausgefüllte Zusatzblatt "Lernförderung" beizufügen
  • eine Kopie des letzten Zeugnisses/Halbjahresinformation
  • Vorschlag, wer und zu welchem Preis die Lernförderung erteilen soll
  • Sollte die Nachhilfe von einer Privatperson erteilt werden, wird die Bestätigung über die fachliche Eignung (z. B. Abschlusszeugnis, Diplomurkunde) benötigt. Bei Schülern, die Nachhilfe erteilen, kann die Bestätigung vom Fachlehrer ausgestellt werden.

Wie wird die Leistung erbracht?

Wird die Kostenzusage durch das Jobcenter erteilt, so ist der Bescheid zusammen mit dem Formular „Abrechnung Lernförderung“ dem Nachhilfelehrer bzw. dem Nachhilfeinstitut vorzulegen.

Die Kosten der Lernförderung werden direkt an den Nachhilfelehrer bzw. an das Nachhilfeinstitut nach Eingang der Rechnung überwiesen.