Kinder und Jugendliche, die in der Schule oder Kindertageseinrichtung an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilnehmen, können dafür einen Zuschuss beantragen.

Welche Kosten können übernommen werden?

Es werden die tatsächlich entstandenen Kosten pro Essen übernommen. Wird in einer Kindertageseinrichtung eine monatliche Pauschalgebühr für das Mittagessen erhoben, so kann der Betrag ebenfalls vom Jobcenter übernommen werden.

Nicht übernommen werden Kosten für Snacks am Pausenkiosk. 

Wer bekommt die Leistung?

  • Schüler und Schülerinnen die jünger als 25 Jahre alt sind, eine allgemeine oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung bekommen
  • Kinder, die einen Kindergarten, Kindertagesstätte oder Hort besuchen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Alle benötigten Angaben wie Zeitraum der Teilnahme am Mittagessen, Kosten und die Bankverbindung des Anbieters können von der Schule, der Kindertageseinrichtung bzw. dem Anbieter der Mittagsverpflegung direkt auf dem Antragsformular gemacht werden. Es sind keine weiteren Unterlagen erforderlich. 

Wie wird die Leistung erbracht?

Beim Vorliegen der Voraussetzungen erhält die Schülerin/der Schüler bzw. deren Eltern vom Jobcenter einen Bescheid über die Übernahme der Kosten für das Mittagessen. Der Bescheid ist im Schulsekretariat vorzulegen.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt mit dem Anbieter der Mittagsverpflegung.