- Arbeitslosigkeit.
- Aussiedler & Asyl.
- Behinderung.
- Betreuung & Verfügung.
- Bürgerschaftliches Engagement.
- Europäischer Sozialfonds.
- Familie & Kinder.
- Frauen.
- Geldleistungen.
- Arbeitslosengeld II.
- BAföG & "Meister-BAföG".
- Bildungs- und Teilhabepaket.
- Hilfe zum Lebensunterhalt.
- Kinderbetreuung.
- Kinder- und Elterngeld
- Landesblindenhilfe.
- Opfer & Geschädigte.
- Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige & Zivildienstleistende.
- Unterhaltsvorschuss für Eltern.
- Wirtschaftliche Jugendhilfe.
- Wohngeld.
- Gesundheit.
- Pflege.
- Schulden.
- Selbsthilfe.
- Senioren.
- Sucht & Prävention.
Jugendamt
Verwaltungssekretariat:
07541 204-5129
07541 204-5124
07541 204-5624
Formular
Formular der Agentur für Arbeit
Infos zum Elterngeld
L-Bank Karlsruhe
Schlossplatz 10
76131 Karlsruhe
Hotline:
Tel.: 0800/6645471 (gebührenfrei) (Servicezeiten: 9-12 Uhr und 14-17 Uhr)
E-Mail: familienfoerderung(at)l-bank.de
Kinder- und Elterngeld
Kindergeld
Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.
Elterngeld
Zuständige Stelle für das Elterngeld in Baden-Württemberg ist die L-Bank.
Antragsformulare für das Elterngeld erhalten Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt (Rathaus) oder bei der L-Bank (auch zum Download). Die L-Bank ist Ansprechpartner für Fragen zu Ihrem Antrag und Ihrem Bewilligungsbescheid. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der L-Bank. Dort sind auch die neuen Antragsformulare für das Elterngeld (Stand: September 2009) eingestellt. Bitte verwenden Sie für die Beantragung von Elterngeld nur noch die neuen Formulare.
