Kindergeld

Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt in der Regel durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit.

Elterngeld

Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 12. oder 14. Lebensmonats Elterngeld beziehen. Das Elterngeld beträgt monatlich zwischen 300 Euro (Mindestbetrag) und 1.800 Euro (Höchstbetrag). Wer vor der Geburt erwerbstätig war, erhält zwischen 65 - 67 % des bisherigen Nettoeinkommens, für Geringverdienerinnen/Geringverdiener bis 1.000 Euro beträgt die Ersatzrate bis zu 100 % - je geringer das Gehalt, desto höher die Ersatzrate. Für Geburten ab dem 01.07.2015 gibt es zusätzlich die Möglichkeit, ElterngeldPlus in Anspruch zu nehmen. Mit dem ElterngeldPlus können Elterngeld und Teilzeitarbeit kombiniert und der Bezug des Elterngeldes verlängert werden. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ersetzt, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Einkommen zu 65 - 100 %. Eltern können zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Bei ALG II-Bezug wird das Elterngeld i. d. R. angerechnet.

Für nähere Informationen bzw. eine individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte die Landeskreditbank:
Tel.: 0800 6645471 (gebührenfreie Hotline) oder familienfoerderung@l-bank.de

Jugendamt / Verwaltungssekretariat

Tel.: 07541 204-5129
Tel.: 07541 204-5124
Tel.: 07541 204-5624

Weitere Informationen