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Jugendamt


Sylvia Böttinger
Zimmer: A 104
Tel.: 07541 204-5621
Fax.: 07541 204-7621
sylvia.boettinger(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Albrechtstraße 75

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Aufgabe und Pflicht der Eltern ist es, dieses Recht zu verwirklichen.

Wenn Eltern allerdings bei der Erziehung Hilfe durch Beratung und/ oder durch konkrete Hilfsangebote benötigen, kann das Jugendamt - zunächst der Allgemeine Soziale Dienst -unterstützend zur Seite stehen.

Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII beschriebenen Leistungen und Aufgaben rechtlich und finanziell verwaltungsmäßig umzusetzen. Grundlage für die Arbeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind die sozialpädagogischen Vorgaben des Sozialen Dienstes.

Die Leistungen umfassen u.a. folgende Jugendhilfemaßnahmen:

  • ambulante Maßnahmen wie Betreuungshilfe, Soziale Gruppenarbeiten, Sozialpädagogische Familienhilfe
  • teilstationäre Maßnahmen wie Besuch einer Tagesgruppe
  • vollstationäre Maßnahmen wie Heimunterbringung, Unterbringung in einer Pflegefamilie


Die Leistungsangebote beinhalten Leistungen der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und der Hilfe für junge Volljährige.
Mit Ausnahmen der ambulanten Hilfen haben sich Eltern an den Kosten der Hilfe je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu beteiligen.