Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigen­verantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Aufgabe und Pflicht der Eltern ist es, dieses Recht zu verwirklichen.

Wenn Eltern allerdings bei der Erziehung Hilfe durch Beratung und/oder durch konkrete Hilfsangebote benötigen, kann das Jugendamt - zunächst der Allgemeine Soziale Dienst - unterstützend zur Seite stehen.

Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII beschriebenen Leistungen und Aufgaben rechtlich umzusetzen und finanziell abzuwickeln. Grundlage für die Arbeit der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind die sozialpädagogischen Vorgaben des Sozialen Dienstes.

Die Leistungen umfassen u. a. folgende Jugendhilfemaßnahmen:

  • ambulante Maßnahmen wie Betreuungshilfe, Soziale Gruppenarbeiten, Sozialpädagogische Familienhilfe
  • teilstationäre Maßnahmen wie Besuch einer Tagesgruppe
  • vollstationäre Maßnahmen wie Heimunterbringung, Unterbringung in einer Pflegefamilie

Die Leistungsangebote beinhalten Leistungen der Hilfe zur Erziehung, der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und der Hilfe für junge Volljährige. Mit Ausnahmen der ambulanten Hilfen haben sich Eltern an den Kosten der Hilfe je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit zu beteiligen.

Jugendamt

Sekretariat
Tel.:
+49 7541 204 5988