Unterlagen online nachreichen
Nutzen Sie für die Übermittlung von Unterlagen gerne den Online-Dienst. Scannen Sie dafür den QR-Code mit dem Smartphone oder klicken Sie auf den folgenden Link:
Das Wohngeld dient als Zuschuss zu den Wohnkosten und soll Haushalte mit geringen Einkommen finanziell entlasten. Ob und in welcher Höhe Wohngeld ausbezahlt wird, hängt von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen sowie der Miet- bzw. Belastungshöhe ab.
Mietzuschuss oder Lastenzuschuss?
Wohngeldberechtigt für den Mietzuschuss ist jede natürliche Person, die Wohnraum gemietet hat und diesen selbst nutzt.
Für den Lastenzuschuss ist wohngeldberechtigt, wer Eigentum an selbst genutztem Wohnraum hat.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie wohngeldberechtigt sind, melden Sie sich telefonisch bei uns. Ihre Ansprechpartnerin finden Sie rechts. Ein gleichzeitiger Bezug von Wohngeld und Transferleistungen (z. B. Grundsicherung für Erwerbstätige (ehemals Bürgergeld) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie: Die Städte Friedrichshafen und Überlingen haben eine separate Wohngeldstelle.
Studium und Ausbildung
Sie befinden sich in Ausbildung/Studium? Bitte lassen Sie vor der Antragstellung auf Wohngeld Ihren Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB bei beruflichen Ausbildungen) bzw. BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG prüfen. Bitte beachten Sie, dass BAB und BAföG bzw. Aufstiegs-BAföG vorrangige Leistungen sind. Falls diese nicht in Anspruch genommen wird, kann Wohngeld abgelehnt werden. Weitere Informationen finden Sie hier BAB und BAföG/Aufstiegs-BAföG
Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT)
Kinder und Jugendliche aus Familien mit Wohngeldbezug haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT). Sie können an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schulen oder Kindertageseinrichtungen teilnehmen, einen Zuschuss zu der Schülermonatskarte bekommen und am Sport, Musik oder Kultur teilhaben. Sie bekommen Geld für das Schulmaterial und können unter bestimmten Voraussetzungen notwendige Lernförderung in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier Bildungs- und Teilhabepaket.
Sozialamt
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- 07541 204-3362
- wohngeld@bodenseekreis.de
Telefonische Sprechzeiten
Mo - Mi 9 – 11 Uhr; Do 14 – 16 Uhr; Fr 9 – 11 Uhr
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Wohngeld beantragen
(Hier immer angeben, dass es der erste Antrag ist.)
- Erstantrag auf Lastenzuschus (PDF)
- Erstantrag auf Mietzuschuss (PDF)
- Formular Kapitalerträge/Zinseinkünfte (PDF)
- Weiterleistungsantrag auf Lastenzuschuss (PDF)
- Weiterleistungsantrag auf Mietzuschuss (PDF)
Formulare für Heimbewohner erhalten Sie ausschließlich über die Wohngeldstelle.