Die Einschulungsuntersuchung für die Kinder des Einschulungsjahrganges 2023 hat im Kindergarten regulär im Oktober begonnen und wird aktuell fortgesetzt.

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) dient der Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen, die die Schulfähigkeit oder die Teilnahme am Unterricht gefährden können sowie der präventiven gesundheitlichen Beratung von Kindern und deren Eltern.

Die Einschulungsuntersuchung dient besonderes der Überprüfung der sprachlichen Kompetenz, denn die Sprachentwicklung von Kindern verläuft individuell sehr unterschiedlich. Sie ist bedeutsam für die gesamte kindliche Entwicklung, nicht nur im kognitiven, sondern auch im emotionalen und psychosozialen Bereich. Bei einer verzögerten Sprachentwicklung kann es nicht selten zu Sekundärproblemen kommen, wie z. B. Problemen beim Lese- und Schriftspracherwerb und damit zu Schulproblemen und sozial-emotionalen Schwierigkeiten. Um diesen Folgeerscheinungen vorzubeugen, müssen Sprachentwicklungsauffälligkeiten früh erkannt werden und Fördermaßnahmen ansetzen. 

Derzeitige Einschulungsuntersuchung im Bodenseekreis

Aufgrund des Schulgesetzes werden alle Kinder in Baden-Württemberg, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres 5 Jahre alt werden, durch das Gesundheitsamt untersucht. Diese Untersuchung dient dem Zweck, gesundheitliche Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen der 4- bis 5-jährigen Kinder festzustellen und rechtzeitig entsprechende notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten. Bei leichteren Befunden werden die Eltern beraten, wie sie das Kind selbst gezielt fördern können.
 

Die Einschulungsuntersuchung wird in zwei Schritten durchgeführt:

Schritt 1 erfolgt 24 - 15 Monate vor der termingerechten Einschulung. Der Untersuchungsumfang besteht bei allen Kindern aus einer Basisuntersuchung, die durch eine medizinische Assistentin des Gesundheitsamtes in den Kindergärten durchgeführt wird. Im Fall von auffälligen Befunden erfolgt nach ärztlichem Ermessen eine weitergehende Nachuntersuchung, gegebenenfalls einschließlich einer standardisierten Sprachstandsdiagnostik und Beratung durch eine Schulärztin des Gesundheitsamtes.

In folgenden Bereichen erfolgt aufgrund wissenschaftlich fundierter Screening-Verfahren die Basisuntersuchung von Schritt 1:

  • Seh- und Hörvermögen
  • Messung von Körpergewicht und Größe
  • Erhebung des Impfstatus und der Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchung
  • Mengenerfassung
  • visuelle Wahrnehmung
  • Grob-, Grapho- und Feinmotorik
  • sprachliche Kompetenz
     

In Schritt 2 erfolgt in den Monaten vor der Einschulung eine erneute ärztliche Bewertung aufgrund der Untersuchungsergebnisse von Schritt 1 sowie den Informationen des Kindergartens und der Schule. Im Rahmen dieser Bewertung wird in Abhängigkeit der Ergebnisse entschieden, ob eine weitere ärztliche Untersuchung stattfinden soll.

Im Rahmen der Einschulungsuntersuchung erhalten Eltern einen Ratgeber mit Informationen, wie sie die Entwicklung ihrer Kinder förderlich begleiten können. Darüber hinaus sind in diesem Ratgeber Adressen von Beratungsstellen im Bodenseekreis für Eltern aufgeführt.

Schulärztinnen

Telefon
+49 7541 204 5009
Fax
+49 7541 204 7009
E-Mail
dr.letizia.puzzo@bodenseekreis.de
Telefon
+49 7541 204 5835
Fax
+49 7541 204 7835
E-Mail
dr.annette.restle@bodenseekreis.de

Sozialmedizinische Assistentinnen

Telefon
+49 7541 204 5839
Fax
+49 7541 204 7839
E-Mail
simone.aicher@bodenseekreis.de
Telefon
+49 7541 204 5856
Fax
+49 7541 204 7856
E-Mail
andrea.bisping@bodenseekreis.de
Telefon
+49 7541 204 5855
Fax
+49 7541 204 7855
E-Mail
antje.fahr@bodenseekreis.de
Telefon
+49 7541 204 5837
Fax
+49 7541 204 7837
E-Mail
andrea.jurtz@bodenseekreis.de
Telefon
+49 7541 204 5607
Fax
+49 7541 204 7607
E-Mail
eva.legner@bodenseekreis.de

Infoblätter in mehreren Sprachen

Weitere Informationen

Infoportal von der Bundeszentrale
für gesundheitliche Aufklärung:

www.kindergesundheit-info.de

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Baden-Württemberg:
www.km-bw.de

Ministerium für Soziales und Integration
Baden-Württemberg:
http://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de