Infektionsschutz und Infektionskrankheiten

Das Infektionsschutzgesetz regelt die gesetzlichen Verpflichtungen zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen, beispielsweise durch Meldepflichten für Ärzte, Labore und Gemeinschaftseinrichtungen, durch Erst- und Folgebelehrungen für den Lebensmittelbereich, Belehrungen für in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen Beschäftigte, Vorgaben für Hygiene in Krankenhäusern, Arztpraxen, Heimen und Gemeinschaftsunterkünften. Im Gegensatz zu früheren Gesetzen wird mehr Eigenverantwortung von jedem Einzelnen gefordert. Seit Juli 2012 werden die Vorgaben für medizinische Einrichtungen in einer Hygiene-Verordnung des Landes Baden-Württemberg konkretisiert.

Die Meldebögen für Ärzte und Labormeldungen sowie für Schulen und Kindergärten finden sie hier rechts unter „Formulare“. Unter weitere Informationen finden Sie die Links zum Landesgesundheitsamt, Paul-Ehrlich-Institut und Robert-Koch-Institut.

Ausführliche Informationen zu allen ansteckenden Krankheiten, Empfehlungen für die Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten sowie zu den aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) können Sie Über das Robert-Koch-Institut finden. Für einige häufig vorkommende Infektionen haben wir kurze Zusammenfassungen unter Infektionskrankheiten für Sie zusammengestellt.

Bei Verdacht auf Impfreaktionen können Sie sich über das Paul-Ehrlich-Institut informieren.

Informationen zur Aviären Influenza (Vogelgrippe) finden Sie über die Internetseite des Robert-Koch-Instituts unter "Infektionskrankheiten A-Z" > "Aviäre Influenza".

Zu Asyl und Gesundheit finden Sie unter "Informationsmaterial" Empfehlungen für Personen, die minderjährige Flüchtlinge betreuen.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für alle Fragen rund um Infektionskrankheiten und deren Verhütung zur Verfügung - wählen Sie dafür bitte 07541 204-3120.

Belehrung für im Lebensmittelbereich Beschäftigte

Alle Informationen und die Möglichkeit, sich online zur Schulung anzumelden finden Sie unter Belehrung Lebensmittelhygiene.