Die Hepatitis B ist eine Leberentzündung, welche durch das hoch ansteckende Hepatitis B Virus (HBV) verursacht wird und weltweit zu den häufigsten Infektionskrankheiten zählt.

Krankheitsbild

  • Unspezifische Symptome wie Appetitlosigkeit, Müdigkeit, Oberbauch- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Fieber
  • Später kann eine Gelbfärbung der Augen und der Haut mit Dunkelfärbung des Urins hinzukommen.
  • In der Regel vollständige Heilung mit lebenslanger Immunität.
  • Übergang in eine chronische Erkrankung bei 5 - 10 % der Erwachsenen und 25 - 40 % der erkrankten Kinder. Leberzirrhose und Leberkrebs als Spätfolge möglich.

Inkubationszeit

Zwischen Ansteckung und Erkrankung können 45 - 180 Tage liegen.

Infektionsweg (Übertragung)

Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten eines infizierten Menschen (z. B. bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr). 

Behandlung

  • In der Regel spontane Ausheilung ohne spezifische Therapie.
  • Bei chronischer Hepatitis B ist eine antivirale Therapie möglich.

Empfohlene Maßnahmen

  • Eine Impfung gegen Hepatitis B bietet den zuverlässigsten Schutz und wird in Deutschland für alle Säuglinge empfohlen. In Baden-Württemberg gilt die allgemeine Impfempfehlung ohne Altersbeschränkung.
  • Eine Impfung gegen Hepatitis B bietet den zuverlässigsten Schutz und wird in Deutschland für alle Säuglinge empfohlen. In Baden-Württemberg gilt die allgemeine Impfempfehlung ohne Altersbeschränkung.
  • Geschlechtspartner über das bestehende Infektionsrisiko informieren und ggf. Impfung empfehlen
  • Kontakt Anderer mit Körperflüssigkeiten der erkrankten Person vermeiden (insbesondere Blut, Sperma und Menstrualflüssigkeit)
  • Kondomnutzung beim Geschlechtsverkehr
  • Blutende Wunden flüssigkeitsdicht verbinden, Hände- und ggf. Flächendesinfektion
  • Gemeinsame Nutzung von Nagelscheren, Rasierapparaten und Zahnbürsten vermeiden

Meldepflicht

  • Die akute Erkrankung muss durch den behandelnden Arzt oder das Labor an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
  • Behandelnde Ärzte/Zahnärzte sowie Pflegepersonal sollten über die Infektion unterrichtet werden
  • Keine Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber
  • In pflegerischen und medizinischen Berufen sollte der Betriebsarzt zur Beratung hinzugezogen werden.