Empfehlung bei Kopfläusen

In Gemeinschaftseinrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden, wird zunehmend gehäuft Kopflausbefall festgestellt. Bei Auftreten von Kopfläusen müssen trotz verständlicher Hemmungen sofort ErzieherInnen und LehrerInnen informiert werden. Ohne Namensnennung informieren diese die Eltern der anderen Kinder. Die Köpfe der anderen Kinder können dadurch frühzeitig kontrolliert werden.

Nach dem Infektionsschutzgesetz muss jeder Kopflausbefall auch bei mehrfachem Auftreten der Schule/dem Kindergarten/andere Gemeinschaftseinrichtung gemeldet werden!!

Zur Behandlung und Verhütung der Weiterverbreitung folgende Informationen und Empfehlungen:

Übertragung

Kopfläuse werden durch engen Kontakt von Mensch zu Mensch übertragen. Gelegentlich ist eine Weiterverbreitung über Kleidungsstücke befallener Personen möglich.

Aussehen der Laus

Die ausgewachsene Kopflaus ist 2 - 3 mm lang. Sie ernährt sich vom Blut des Menschen, das sie aus der Kopfhaut saugt. Die frisch ausgeschlüpfte Laus ist weiß, sie wird nach dem ersten Saugen rot und später dunkler.

Wo „sitzt“ die Laus

Am häufigsten halten sich die Läuse am Haaransatz, hinter den Ohren, im Nacken- und Schläfenbereich auf, dort legen sie ihre Eier (Nissen) ab. Nissen sehen ähnlich wie Schuppen aus, man kann sie aber nicht mit den Fingern vom Haar abstreifen, da sie bei der Eiablage „wie Perlen an einer Schnur“ fest angeklebt werden.

Komplikationen

Die Laus saugt alle zwei bis drei Stunden Blut. Durch den dabei entstehenden Juckreiz kratzen sich die betroffenen Personen häufig am Kopf. Dadurch können Eitererreger eindringen und Entzündungen hervorrufen.

Behandlung

Verschiedene einfach anzuwendende Präparate sind in der Apotheke ohne Rezept erhältlich. Die Mittel können auch vom Arzt verschrieben werden. Die zugelassenen Mittel sind gegen Läuse und teilweise gegen Nissen wirksam. Die Weiterverbreitung der Läuse ist bei sachgerechter, 2-maliger Anwendung der Mittel nicht mehr zu befürchten. Wichtig ist die Untersuchung und ggf. Mitbehandlung enger Kontaktpersonen (Familie, Gemeinschaftseinrichtung).

Wiederholungsbehandlung

Nach 8 - 10 Tagen (Zeitraum zwischen Eiablage und Ausschlüpfen der Läuse) muss zwingend eine Wiederholungsbehandlung durchgeführt werden.

Nasses Auskämmen

Durch nasses Auskämmen mit Haarpflegespülung und Läusekamm können Läuse und Nissen zusätzlich entfernt werden. Am 5. Tag nach Behandlungsbeginn können nachgeschlüpfte Nissen entfernt werden, bevor sie mobil sind, am 13. und 17. Tag kann dadurch der Erfolg der Behandlung kontrolliert werden.

Hygienemaßnahmen

  • Reinigung von Kämmen und Bürsten in heißer Seifenlösung ist während und nach der Behandlung erforderlich. Bettwäsche, Handtücher, Leibwäsche und Schlafanzüge sollen gewechselt werden.
  • Nicht waschbare Textilien wie Stofftiere usw. können durch dreitägige Lagerung in einer gut verschlossenen Plastiktüte von Läusen befreit werden (Aushungern). Insektizid-Sprays sind nicht nötig.

Da Kopfläuse nach 55 Stunden ohne Nahrung abgestorben sind, sollen diese Maßnahmen die Untersuchung und Behandlung nur ergänzen.

Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen

Festgestellter Kopfläusebefall schließt einen Besuch bis zur Behandlung aus. Wenn die Erziehungsberechtigten die korrekte Durchführung der Behandlung bestätigen (einschl. Wiederholungsuntersuchung), darf die Einrichtung nach erfolgter Erstbehandlung wieder besucht werden, vorausgesetzt es finden sich keine lebenden Läuse mehr. Auch die Untersuchung von Kontaktpersonen (Gruppe, Klasse) muss der Einrichtung gegenüber bestätigt werden.