Tuberkulosebekämpfung und Tuberkulose-Fürsorge

Zum Schutz der allgemeinen Bevölkerung müssen in Deutschland Erkrankung oder Tod an aktiver Tuberkulose sowie Behandlungsverweigerung, -abbruch und -resistenzen nach dem Infektionsschutzgesetz an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Trotz statistischem Rückgang in Deutschland und den westlichen Industriestaaten stellt die Tuberkulose weltweit immer noch ein drängendes Problem dar. Nach Angaben der WHO erkranken jedes Jahr ca. 9 Millionen neu an Tuberkulose, sie ist weltweit die am häufigsten zum Tode führende bakterielle Infektionskrankheit (ca. 1,4 Millionen Todesfälle jährlich).

Wichtigste KERNAUFGABEN des Gesundheitsamtes in der Tuberkulosebekämpfung sind:

  • Ermittlung und Koordination aller Befunde und seuchenhygienische Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung
  • Suche nach infizierten Kontaktpersonen (Folgeerkrankung), Ansteckungsquelle, Organisation und Durchführung von Umgebungsuntersuchungen, Unterbrechen der Infektionskette
  • Fallführung, Therapiebegleitung, Verhindern von neuen Infektionen und Resistenzentwicklung (unbehandelbare Erreger), Früherkennung von Wiederaufbrechen einer alten Tuberkulose, Langzeitüberwachung
  • Epidemiologie und Datenerhebung zur Beurteilung besonderer Risikofaktoren und Ausbreitungstendenzen, Gesundheitsberichterstattung, Erkennen von Risikogruppen
  • Fachberatung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie ärztlichen, öffentlichen und politischen Einrichtungen

Das Angebot des Gesundheitsamtes

In Zusammenarbeit mit den niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen, der Lungenfachklinik Wangen, dem Deutschen Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose, dem Landesgesundheitsamt und weiteren Fachinstitutionen bietet das Gesundheitsamt an:

  • Begleitung, Beratung und Betreuung von Erkrankten, Angehörigen und Personen im Umfeld während der stationären Krankenhausbehandlung und danach
  • Fachärztliche Untersuchung und Veranlassung von notwendigen Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung einer Tuberkuloseinfektion/-erkrankung (z. B. Tuberkulintest, bakteriologische Auswurfuntersuchung, Röntgendiagnostik der Lunge) gemäß Infektionsschutzgesetz
  • Aufklärungsbroschüren zur Tuberkulose
  • Informationsveranstaltungen für größere Personenkreise oder Einrichtungen etc. (wie z. B. Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen, Betriebe und Behörden)