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Trinkwasser

Trinkwasserverordnung

Seit dem 01.11.2011 ist die Änderung zur Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft gesetzt.
 
Eine wesentliche Neuerung ist die Anzeigepflicht von Großanlagen zur Trinkwassererwärmung und die damit verbundenen Untersuchungspflichten.
 
Großanlagen sind nach den Technischen Regeln des DVGW-Arbeitsblattes W 551, Stand April 2004, Anlagen gewerblicher und öffentlicher Nutzung, mit Trinkwassererwärmern und einem Inhalt von > 400 Liter und/ oder > 3 Liter in jeder Rohrleitung zwischen dem Abgang Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle.
 
Hier finden Sie neben dem Gesetzestext das Anzeigeformular sowie ein Merkblatt des Gesundheitsamtes bezüglich der Untersuchungspflicht des Trinkwassers auf Legionellen in Großanlagen zur Trinkwassererwärmung gemäß § 13 Abs. 5 TrinkwV 2001.