Die zahnmedizinischen Untersuchungen im Rahmen der Gruppenprophylaxe in Schulen und Kindergärten werden seit Mai 2022 wieder durchgeführt.

Zahnärztliche Untersuchungen im Rahmen der Gruppenprophylaxe

Schon seit Jahren werden im Bodenseekreis alle Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und Förderschulen sowie einige Sonderschulen einmal jährlich im Rahmen der Gruppenprophylaxe zahnärztlich untersucht. An den weiterführenden Schulen wie Gemeinschaftsschulen, Realschulen und Gymnasien finden keine zahnärztlichen Untersuchungen mehr statt. Statt dessen wird an einigen Einrichtungen das Verweisungsverfahren zum Zahnarztbesuch durchgeführt. Die regelmäßigen, jährlich wiederkehrenden zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen und die Unterweisung in Mundhygiene und zahngesunder Ernährung durch die drei Zahngesundheitserzieherinnen der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Bodenseekreis zeigen Wirkung: Die Zähne der Kinder und Jugendlichen im Bodenseekreis sind in den letzten Jahren wesentlich besser geworden.

Unsere Aufgaben

  • Zahnärztliche Untersuchungen im Rahmen der Gruppenprophylaxe in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Durchführung des Verweisungsverfahrens
  • Tätigkeit in der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Bodenseekreis, Koordinierung und Planung der Einsätze der Vertragszahnärzte und Vertragszahnärztinnen
  • In Zusammenarbeit mit der Regionalen Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Bodenseekreis: Unterweisung in Mundhygiene und zahngesunder Ernährung in Kindertagesstätten und Schulen, Planung und Durchführung von Aktionstagen und Projekten
  • Zahnärztliche Begutachtungen und Stellungnahmen für andere Ämter wie z. B. das Amt für Migration und Integration, das Jugendamt und das Sozialamt

Vertragszahnärzte

Im Bodenseekreis haben sich dankenswerterweise viele der niedergelassenen Zahnärzte und Zahnärztinnen bereit erklärt, bei den jährlichen gruppenprophylaktischen Untersuchungen mitzuwirken. Zurzeit untersuchen 39 Kolleginnen und Kollegen die Kinder der Kindertageseinrichtungen im Bodenseekreis.

Diese Einsäzte werden vom Gesundheitsamt koordiniert. Die Bezahlung erfolgt über die Landesarbeitsgemeinschaft für Zahngesundheit e. V. Regionale Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit Bodenseekreis, die von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.

Gesundheitsamt

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