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Testament

Ein Testament wird auch als „letztwillige Verfügung“ bezeichnet. Diese letztwillige Verfügung ist eine einseitig getroffene Regelung eines Menschen über sein Vermögen, die im Falle seines Todes in Kraft tritt. Die gesetzlichen Grundlagen zur Erstellung eines Testaments sind im Erbrecht geregelt.
Stirbt jemand, ohne ein Testament verfasst zu haben, tritt die gesetzliche Erbfolgeregelung ein. Diese Erbfolge muss nicht grundsätzlich dem Willen des Verstorbenen genüge tun und kann daher zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen. EinTestament kann durch eine klare Regelung Auseinandersetzungen verhindern. In vielen Fällen ist es sinnvoll, sich einen Notar bei der Erstellung des Testamentes zur Seite zu stellen und sich ausführlich beraten zu lassen.