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Verleih der mobilen Saftbar

Café/Bar/Pension „Fugunt“
Stefan Fürhaupter (Geschäftsführer)
Betznauer Str. 23
88079 Kressbronn
Tel.: 07543 96120
mail(at)fugunt.de
www.fugunt.de

Verleih der mobilen Saftbar

Terminvereinbarung, Verleih und Rücknahme erfolgt ausschließlich über den Partner des Landratsamts, der „Cafe-Bar Fugunt“ in Kressbronn. Hier werden Jugendliche für den Gastronomiebereich qualifiziert.


Interessenten sollten bitte folgendes beachten:

  • Kaution für etwaige Schäden 100 Euro.
  • Buchung bis spätestens zwei Wochen vor Einsatz.
  • Abholung und Rückgabe nur nach telefonischer Vereinbarung.
  • Der Anhänger ist in dem Zustand zurückzugeben, wie er übernommen wurde, also vollständig gereinigt und einsatzbereit.
  • Folgende Gegenstände sind nicht in der Ausleihe enthalten und müssen vom Ausleiher besorgt werden: Kasse, Trinkhalme, Servietten, Geschirrtücher, Spülutensilien, Müllsäcke, Putzutensilien, Pfandmarken.
  • Für die Inhalte der Veranstaltungen unter Nutzung des Saftladens ist der Nutzer verantwortlich. Inhalte, die gegen das Jugendschutzgesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sind nicht zulässig.
  • Der Verkauf alkoholischer Getränke ist nicht zulässig
  • Es wird empfohlen, die mobile Saftbar mit Säften der Firma Lindauer Fruchtsäfte zu bestücken. Der Kauf der Säfte erfolgt auf Kommission. Es können vom Nutzer nur vollständige Gebinde zurückgegeben werden.
  • Die Nutzungsgebühr für den Saftladen beträgt 25,-€ pro Veranstaltungstag.
  • Zur Abholung der Mobilen Saftbar muss der Entleiher selbst für ein passendes Fahrzeug (Anhängerkupplung) samt Fahrer sorgen. Der Ausleiher haftet für eventuell entstehende Schäden am Anhänger. 

Alle Modalitäten der Ausleihe sind in der Nutzungsvereinbarung festgelegt.