Sie sind hier: Umwelt & Landnutzung > Abfallentsorgung Gewerbe > Allgemein > 

Umweltschutzamt


Peter Lutat
Zimmer: Z 220
Tel.: 07541 204-5222
Fax.: 07541 204-7222
peter.lutat(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Albrechtstraße 77

Allgemeines zum Abfallrecht

Vermeiden, Verwerten, Beseitigen

Im Zentrum der Abfallwirtschaftspolitik in Deutschland steht die Produktverantwortung. Damit sollen bereits in der Produktionsphase von Gütern die Voraussetzungen für eine effektive und umweltverträgliche Abfallvermeidung und -verwertung geschaffen werden. Hersteller und Vertreiber müssen ihre Erzeugnisse also so gestalten, dass bei der Produktion und beim späteren Gebrauch das Entstehen von Abfällen vermindert und eine umweltverträgliche Verwertung und Beseitigung der Reststoffe ermöglicht wird.

Das Ziel ist, die Abfall- und Kreislaufwirtschaft in den nächsten Jahren hin zu einer Stoffstromwirtschaft weiter zu entwickeln. Durch konsequente Getrennthaltung von Abfällen, ihre Vorbehandlung, durch Recycling oder ihre energetische Nutzung wird angestrebt, die im Abfall gebundenen Stoffe und Materialien vollständig zu nutzen und somit eine Deponierung von Abfällen überflüssig zu machen. Eine erfolgreiche Stoffwirtschaft verlangt, auch Produktion und Konsum einzubeziehen. Die Kreislaufführung von Rohstoffen muss gefördert werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Schadstoffe aus den Abfällen nicht in neuen Produkten wieder auftauchen, sie müssen vielmehr schadlos ausgeschleust werden.

Abfälle - über die bereits bestehende Verwertung von Metallen, Textilien, Papier hinaus - sollten durch Getrenntsammlung, Sortierung und Nutzung wieder dem Wirtschaftskreislauf zugeführt werden. Dies war die Grundlage für das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, das Mitte der neunziger Jahre in Kraft trat.

Zweck:

  • Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen   
  • Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen

Das Landratsamt Bodenseekreis als untere Abfallrechtsbehörde

Im Gegensatz zur Abfallentsorgung über die Mülltonne, für die das Abfallwirtschaftsamt der richtige Ansprechpartner ist, ist das Umweltschutzamt – untere Abfallrechtsbehörde - für die Überwachung der Einhaltung der entsprechenden abfallrechtlichen Vorschriften, in erster Linie auf Baustellen und bei der Entsorgung sonstiger gewerblicher Abfälle, zuständig.

Die untere Abfallrechtsbehörde nimmt staatliche Aufgaben wahr. Unser Sachgebiet überwacht und vollzieht die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts-und Abfallgesetzes, sowie die darauf basierenden Rechtsverordnungen, usw.

So ist zu überwachen, dass die Abfallverwertung vor der Abfallbeseitigung Vorrang genießt und für den Entsorgungsvorgang die nach der Nachweisverordnung vorgeschriebenen Papiere geführt werden. Sie dienen als Beleg, wohin der Abfall entsorgt wurde.

Daneben werden Transport- oder Abfallmaklergenehmigung für diejenigen ausgesprochen, die gewerblich Abfälle transportieren oder mit Abfällen makeln wollen.  

Nicht zu vergessen die Überwachung von Entsorgungsfachbetrieben und der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen und Bioabfällen.

Schlussendlich ist das Umweltschutzamt auch zuständig für die wilden Abfallablagerungen. Die illegalen Ablagerungen von Bauschutt, Sperrmüll, pflanzliche Abfällen aber auch von Schrottfahrzeugen nehmen in der letzten Zeit leider ständig zu.