Entsorgung von Elektronikschrott
Das neue Elektro- und Elektronikgesetz schreibt eine gesonderte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten in 5 Gruppen vor. Auch kleine Geräte wie z.B. Radios, Staubsauger, Küchenmixer, Föne, Bügeleisen, Toaster etc. dürfen nicht mehr über die Restmülltonne entsorgt werden.
Bestimmte Elektrogeräte können auch auf den Wertstoffhöfen des Bodenseekreises in haushaltsüblichen Mengen kostenfrei abgegeben werden.
Was wird wie und wo gesammelt:
Auf den Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren:
- Haushaltsgroßgeräte (Gruppe 1):
Waschmaschinen, Herde, Mikrowellen und Wäschetrockner
- Informations-und Telekommunikations-geräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik (Gruppe 3):
Computer, Faxgeräte, Telefone, Drucker, Kopierer, Videogeräte,
CD – Player, Radios etc (keine Monitore und Fernseher!).
- Gasentladungslampen (Gruppe4): Energiesparlampen, keine Leuchtstoffröhren
- Haushaltskleingeräte (Gruppe 5):
Bügeleisen, Staubsauger, elektrisches Werkzeug, Sport und Freizeitgeräte, Spielzeug etc.
Nur auf den Entsorgungszentren:
- Kühlgeräte (Gruppe 2):
Kühlschränke, Gefrierschränke- und Truhen
- Informations-und Telekommunikationsgeräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik (Gruppe 3):
Monitore und Fernseher und Geräte der Gruppe 3 siehe oben
- Gasentladungslampen (Gruppe 4)
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
auf der mobilen Problemstoffsammlung:
- Informations-und Telekommunikations-geräte sowie Geräte der Unterhaltungselektronik (Gruppe 3):
Computer, Faxgeräte, Telefone, Drucker, Kopierer, Videogeräte,
CD – Player, Radios etc (keine Monitore und Fernseher!).
- Gasentladungslampen (Gruppe 4)
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
- Haushaltskleingeräte (Gruppe 5)
Bügeleisen, Staubsauger, elektrisches Werkzeug, Sport und Freizeitgeräte, Spielzeug etc.

