Sie sind hier: Umwelt & Landnutzung > Abfallentsorgung Privat > Abfallarten > Restmüll > 

Restmülltonne

Behältergrössen aussen

Sie finden hier eine Übersicht der Gegenstände, die in die Restmülltonne gehören. Fehlt was inder Liste oder Sie sind sich unsicher? Bitte informieren Sie uns darüber. 

Bereitstellung

Restmülltonne am Abfuhrtag spätestens bis 6 Uhr am Gehwegrand bereitstellen

Im Winter:
Bei der Bereitstellung prüfen, ob der Deckel bzw. Inhalt festgefroren ist (Besenstil, Stange o.ä.) - wenn ja. ist eine vollständige Entleerung nicht möglich.

Was darf eingeworfen werden?

  • Babywindeln
  • Büromaterialien wie alte Stempelkissen, leere Kugelschreiberminen, Schnellhefter aus Plastik oder leere Aktenordner 
  • Damenbinden und Tampons
  • kaputte Damenstrümpfe
  • ausgetrocknete Farben
  • Foto-, Filmnegative, Papierfotos oder Dias (kleinere Mengen)
  • Glühbirnen
  • Leder oder Gummi
  • Medikamente
  • Pflaster oder Verbandsmaterial  
  • Rasierklingen oder Zahnbürsten
  • Schneidereiabfälle
  • Staubsaugerbeutel
  • Tapetenreste
  • Teppichbodenreste
  • Kehricht
  • Katzenstreu
  • Kerzenwachsreste
  • Kinderspielzeug
  • Kleiderbügel  
  • Waschkörbe
  • Wattestäbchen und Watte
  • Zigarettenkippen und Kohlenasche

Was darf nicht eingeworfen werden?

  • heiße Asche
  • Abfälle mit dem Grünen Punkt
  • Organische Abfälle (Speisereste, Knochen)
  • Verwertbare Abfälle wie Glas oder Papier
  • Dosen
  • Gartenabfälle u.ä.
  • Porzellan, Keramik
  • Bauschutt, Fensterglas
  • Problemstoffe (Öl, Chemikalien, Batterien)