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Abfallberatung

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"Ich kompostiere selbst!" - Abfallgebühr und Eigenkompostierung

Der Bodenseekreis fördert die Kompostierung und Verwertung von organischen Haushaltsabfällen durch eine Ermäßigung auf die Jahresgebühr.

Wichtig: Vor einer Beantragung der Ermäßigung sollte geklärt werden, ob eine Kompostierung für den betreffenden Haushalt überhaupt sinnvoll ist. Oftmals erhält das Abfallwirtschaftsamt Anträge auf Eigenkompostierung aus großen Wohnanlagen oder Reihenhaussiedlungen mit kleinen Gartenanteilen. Eine Eigenkompostierung macht nur dann Sinn, wenn der erzeugte Kompost regelmäßig im eigenen Garten verwendet werden kann. Als Richtwert gilt hier eine Gartenfläche (kein Rasengrundstück !) von ca. 25 m² pro Person.

Bewohner von größeren Wohnanlagen mit einem außerhalb gepachteten Garten sollten vorher beim Hauseigentümer bzw. der Hausverwaltung klären, ob sie aus der ggf. bestehenden Abfallgemeinschaft ausscheiden dürfen, nachdem Teilnehmer an Abfallgemeinschaften sich nur gemeinsam für eine Kompostierung entscheiden können.

Die Abfallwirtschaftssatzung unterscheidet zwischen zwei Formen der Eigenkompostierung:

Die Teileigenkompostierung

Viele Haushalte mit eigenem Grundstück haben inzwischen einen Kompost eingerichtet, um alle Garten- und manche Küchenabfälle kompostieren und im Garten verwerten zu können. Dennoch entsorgen sie bestimmte organischen Abfälle über eine vom Landkreis bereitgestellte Biotonne. Hierzu gehören u.a. Zitrusfrucht- und Bananenschalen, gekochte Speisereste, Knochen, Verdorbenes, Verschimmeltes, Molkereiprodukte (außer Milch) und etwa auch Hygienepapiere (Taschentücher / Küchenpapier).

Haushalte mit anerkannter Teileigenkompostierung erhalten eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Ermäßigung auf die Jahresgebühr:

jährl. Ermäßigungsbetrag Einpersonenhaushalt  

10 Euro

jährl. Ermäßigungsbetrag Zweipersonenhaushalt

15 Euro

jährl. Ermäßigungsbetrag Dreipersonenhaushalt

16 Euro

jährl. Ermäßigungsbetrag Vierpersonenhaushalt 

17 Euro

jährl. Ermäßigungsbetrag Fünf- und Mehrpersonenhaushalt

17 Euro

Die Volleigenkompostierung

Haushalte mit großen Gartengrundstücken - gerade im ländlichen Bereich des Bodenseekreises - haben teilweise die Möglichkeit, sämtliche organischen Abfälle aus Haus und Garten selbst zu kompostieren und zu verwerten. Auf Antrag kann hier von der Zuteilung einer Biotonne abgesehen und ein höherer Ermäßigungssatz auf die Jahresgebühr verrechnet werden.

Haushalte mit anerkannter Volleigenkompostierung erhalten gleichfalls eine nach der Haushaltsgröße gestaffelte Ermäßigung auf die Jahresgebühr: 

jährl. Ermäßigungsbetrag Einpersonenhaushalt 

 20 Euro 

jährl. Ermäßigungsbetrag Zweipersonenhaushalt

 31 Euro

jährl. Ermäßigungsbetrag Dreipersonenhaushalt

 33 Euro

jährl. Ermäßigungsbetrag Vierpersonenhaushalt

 34 Euro

jährl. Ermäßigungsbetrag Fünf- und Mehrpersonenhaushalt

 35 Euro