Sie sind hier: Umwelt & Landnutzung > Bauen & Wohnen > Altlastenverdächtige Bauflächen > 

Amt für Wasser- und Bodenschutz


Egon Wetzel
Zimmer: Z 518
Tel.: 07541 204-5331
Fax.: 07541 204-7331
egon.wetzel(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Albrechtstraße 77

Bauen/Umbauen auf altlastverdächtigen Flächen

Altlasten können Bauvorhaben erheblich verteuern oder im ungünstigsten Fall sogar einer beabsichtigten Nutzung entgegenstehen. Wir empfehlen deshalb, sich bereits vor Beginn der Planungstätigkeit über mögliche Altlasten oder sonstige Schadstoffbelastungen des Untergrundes zu informieren. Hierzu sollten Sie wie folgt vorgehen:

Informieren Sie sich umfassend

über die früheren Nutzungen des Grundstücks/der Baulichkeiten. Auskünfte erhalten Sie in erster Linie vom Vorbesitzer. Weitere Informationsquellen sind z. B. Nachbarn, alteingesessene Mitbürger, Ortsverwaltungen, alte Chroniken und Bilder. Sie sollten insbesondere folgende Fragen klären:

Umweltgefährdende Stoffe?

Wurde auf dem Grundstück/in den Baulichkeiten mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen und falls ja, wo und in welchem Umfang?

Hinweis: Unproblematisch sind i.d.R. die normale Heizöllagerung und Kleinstmengen an Farben, Lacken, Motorenöl etc. In jedem Fall näher zu prüfen sind Eigenbedarfstankstellen, größere Mengen an Lösungsmitteln, Lagerung/Umschlag von umweltgefährdenden Stoffen auf unbefestigten Flächen, etc.

Klärschlamm? Sonderkulturen?

Bei landwirtschaftlicher Vornutzung: Wurde Klärschlamm aufgebracht? Wurden Sonderkulturen wie Intensivobst, Wein oder Hopfen angebaut?

Hinweis: Durch den Einsatz von Spritzmitteln und Klärschlamm kann eine Anreicherung von Schadstoffen im Oberboden erfolgt sein. Eine Gefährdung ist i. d. R nicht zu besorgen, doch führt die Schadstoffbelastung häufig zu einer eingeschränkten Verwertbarkeit des Bodenaushubs. Bitte lassen Sie sich von uns hierzu beraten. Ansprechpartner: Herr Jürgen Böhner

Gewerbliche Nutzung?

Wurde das Grundstück jemals gewerblich genutzt, falls ja Art, Dauer, Umfang?

Hinweis: Bestimmte gewerbliche Nutzungen sind grundsätzlich altlastenrelevant. Welche dies sind, ergibt sich aus dem Branchenkatalog der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg

Auffüllungen?

Wurden auf dem Grundstück Auffüllungen vorgenommen, womit?

Hinweis: Auffüllungen mit Beimengungen an Bauschutt, Aschen, Schlacken, Schwarzdeckenresten sind oftmals schadstoffbelastet. Solche Auffüllungen dürfen i. d. R nicht in Kiesgruben oder für Auffüllungen in der freien Landschaft verwendet werden. Zur Klärung des Entsorgungsweges bedarf es häufig einer Schadstoffuntersuchung)

Auf der Grundlage dieser Informationen kann entschieden werden, ob und welche weiteren Maßnahmen im Vorfeld und/oder beim Bau selbst zu treffen sind:

  • Bei konkretem Altlastenverdacht wird in der Regel
    • eine gutachterliche Untersuchung vor Baubeginn
    • die Vorlage eines Verwertungs- und Entsorgungskonzeptes
    • je nach Ergebnis der Voruntersuchung ein gutachterliche Überwachung der Arbeiten im kontaminierten Bereich gefordert.
  • Sind nur entsorgungsrelevante Belastungen (d.h. eine Gefährdung ist nicht zu besorgen, doch ist die ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen) zu erwarten, wird in der Regel
    • die Vorlage eines Verwertungs- und Entsorgungskonzeptes und
    • je nach Einzelfall ein gutachterliche Überwachung der Arbeiten im kontaminierten Bereich gefordert

Im Verwertungs- und Entsorgungskonzept ist darzustellen, welche Mengen an Baureststoffen beim Abbruch von Baulichkeiten und bei den Erdarbeiten anfallen. Dabei sind mindestens darzustellen: die Art, die Menge, der Grad der Schadstoffbelastung und der geplante Entsorgungsweg des anfallenden Materials.

Weitere Informationen zum Thema Boden & Altlasten