Als Alternative zu einer qualifizierten Beplanung finden sich im Baugesetzbuch drei Satzungstypen, die es, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, ermöglichen, eine gegenüber dem Bebauungsplan jedoch in Art und Umfang deutlich eingeschränkte Bodennutzung zu regeln. Grundvoraussetzung für den Erlass einer dieser Satzungen ist u. a. ihre Vereinbarkeit mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Die Entwicklungssatzung ermöglicht die Festlegung eines bebauten Bereichs im Außenbereich als im Zusammenhang bebauten Ortsteil, wenn die einbezogenen Flächen im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind.

Mit der Ergänzungssatzung können einzelne Außenbereichsflächen in einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil einbezogen werden, wenn diese Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereichs entsprechend geprägt sind.

Durch die Außenbereichssatzung kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, bestimmt werden, dass Wohnzwecken und ggfs. kleineren Handwerks- bzw. Gewerbebetrieben dienende Vorhaben erleichtert zugelassen werden können.

Amt für Bauen, Klima und Mobilität