Die Förderung von Familien ist ein wichtiges Ziel der Politik in Baden-Württemberg. Die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) unterstützt das Land hierbei. Sie fördert den Bau oder den Kauf Ihres Hauses oder Ihrer Eigentumswohnung mit unterschiedlichen finanziellen Hilfen. Auf den Internetseiten der L-Bank finden Sie die wesentlichen Fördermöglichkeiten und die ausführlichen Förderbestimmungen. Außerdem liegen im Landratsamt Bodenseekreis Informationsbroschüren der L-Bank aus.

Falls Sie die Voraussetzungen für mehrere Förderarten erfüllen, müssen Sie sich für eine entscheiden. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel.

Was wird gefördert?

Im Landeswohnraumförderungsprogramm werden folgende Vorhaben gefördert:

  • der Bau und der Kauf eines neuen Hauses oder einer neuen Eigentumswohnung,
  • die Schaffung von neuem Wohnraum durch Ausbau, Umbau und Erweiterungsmaßnahmen,
  • der Kauf eines bereits gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten Eigentumswohnung.

Ihr Vorhaben kann nur gefördert werden, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen wollen.

Wer wird gefördert?

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie zu einer der im Landeswohnraumförderungsprogramm festgelegten Zielgruppen gehören. Gefördert werden:

  • Familien, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind,
  • schwerbehinderte Menschen mit spezifischen Wohnungsversorgungsproblemen, wie z. B. Rollstuhlfahrer und Blinde (unabhängig von der Haushaltsgröße)

Halten Sie die Einkommensgrenze ein?

Förderberechtigt sind Antragsteller, deren Gesamteinkommen bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigt. Maßgebend ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Antragstellers und der zur Familie zählenden Angehörigen. Die Höhe Ihres Haushaltseinkommens lässt sich leicht mit den Berechnungshilfen und -tabellen auf den Internetseiten der L-Bank oder der Informationsbroschüre ermitteln.

Sie haben noch Fragen?

Für weitere Informationen schauen Sie bitte zunächst auf die Internetseiten der L-Bank. Bei Fragen steht Ihnen das Expertentelefon Wohnungsbau der L-Bank unter Tel.: 0800 150 3030 zur Verfügung.

Selbstverständlich können Sie sich auch für ein telefonisches Beratungsgespräch an das Landratsamt Bodenseekreis wenden.

Informationsbroschüren der L-Bank sowie Antragsformulare zur Eigentumsförderung liegen im Landratsamt Bodenseekreis und in den Bürgermeisterämtern aus.

Amt für Bauen, Klima und Mobilität

Telefon
+49 7541 204 5243
Fax
+49 7541 204 7243

Info/Sekretariat

Tel.: 07541 204-5241
Fax: 07541 204-5456
baurecht@bodenseekreis.de

Informationsmaterial

Weitere Informationen

L-Bank - Staatsbank für Baden-Württemberg:
www.l-bank.de