Vor Einreichen des Bauantrags kann auf schriftlichen Antrag des Bauherrn/der Bauherrin ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Vorhabens erteilt werden (Bauvorbescheid). Der Bauvorbescheid gilt drei Jahre. Die Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu drei Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Bauvorbescheid
  • Bauvorlagen: Dem Antrag auf Bauvorbescheid sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Bauvorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind (z. B. Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung). Die Bauvorlagen sind in dreifacher Ausfertigung einzureichen.

Verfahren

Der Antrag auf Bauvorbescheid ist zusammen mit den Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Die Gemeinde leitet den Antrag - unter Zurückbehaltung einer Ausfertigung - an das Amt für Bauen, Klima und Mobilität weiter. Außerdem führt die Gemeinde die Benachrichtigung der Angrenzer durch.

Das Amt für Bauen, Klima und Mobilität prüft den Antrag sowie die Bauvorlagen auf Vollständigkeit. Soweit es für die Behandlung des Antrags erforderlich ist, hört das Amt für Bauen, Klima und Mobilität die Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich durch das Bauvorhaben berührt wird. Ebenso wird die Gemeinde zu dem Bauvorhaben gehört.

Nach Eingang aller Stellungnahmen der beteiligten Stellen entscheidet das Amt für Bauen, Klima und Mobilität unter Berücksichtigung möglicher im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung erhobenen Einwendungen über den Antrag auf Bauvorbescheid.

Gebühren

  • Wenn der Antrag mit der Prüfung von Bauzeichnungen verbunden ist:
    2,0 Promille der Baukosten, mindestens jedoch 112,00 Euro.
  • In allen übrigen Fällen:
    zwischen 56,00 Euro und 5.000,00 Euro.