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Amt für Wasser- und Bodenschutz


Egon Wetzel
Zimmer: Z 518
Tel.: 07541 204-5331
Fax.: 07541 204-7331
egon.wetzel(at)bodenseekreis.de

Gebäude
Albrechtstraße 77

Auskunft aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster

Die untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde führt ein Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten. Teilweise enthält das Kataster auch Informationen über Schadstoffbelastungen, die nicht auf altlastenrelevante Nutzungen zurückzuführen sind.

Jeder Bürger hat grundsätzlich Anspruch auf Auskünfte aus dem Bodenschutz- und Altlastenkataster. Wie und in welchem Umfang er Informationen erhält, regelt das Landesumweltinformationsgesetz (LUIG) vom 13. März 2006 (GBl. 2006, S. 50 ff.)

Um eine Auskunft zu erhalten, können Sie Ihre Fragen mündlich oder schriftlich an uns richten. Für die (formlose) schriftliche Anfrage können Sie einen Vordruck zum Ausdruck abrufen. Konkrete Fragen formulieren Sie bitte so präzise wie möglich.

Sofern Sie die gewünschte Fläche nicht mit Anschrift oder Flurstücksnummer eindeutig bezeichnen können, wäre es hilfreich, wenn Sie die betreffende Fläche in einem Lageplan (z. B. Kopie aus Stadtplan, etc.) kennzeichnen und beifügen würden.

Bitte beachten: Unsere Auskunft stellt keine Bescheinigung für die Altlastenfreiheit eines Grundstückes dar. Sie gibt lediglich den Inhalt des Bodenschutz- und Altlastenkatasters wieder.

Gebühren

Einfache Anfragen und mündliche Auskünfte sind kostenfrei.

Für Anfragen, bei denen Daten recherchiert oder aufwändig zusammengestellt werden müssen, wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Arbeitsaufwand richtet. In diesem Fall werden Ihnen zunächst die voraussichtlich entstehenden Kosten mitgeteilt. Halten Sie an Ihrer Anfrage fest, wird diese zeitnah beantwortet.