Wer die Fischerei auf dem Bodensee im Bereich des Obersees von Kressbronn bis Konstanz ausüben will, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeins und einer für den entsprechenden Gewässerabschnitt gültigen Angelerlaubnis sein.
 

Seit 1. Januar 2020 liegt die Zuständigkeit für Fischerei im Bodensee bei ForstBW.

Alle weiteren Informationen finden Sie unter www.forstbw.de.

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ForstBW
Hügelstraße 25/1
88074 Meckenbeuren
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