Jagdscheine
Katja Schlenker
Zimmer: Z 304
Tel.: 07541 204-5585
Fax.: 07541 204-7585
katja.schlenker(at)bodenseekreis.de
Gebäude
Albrechtstraße 77
Albrechtstraße 77
Jagdschein
Erteilung und Verlängerung des Jagdscheins:
Sie senden Ihren Jagdschein mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Kreisjagdamt am Landratsamt Bodenseekreis und erhalten ihn nach ca. 2 bis 3 Wochen mit der Gebührenrechnung zurück.
Notwendige Unterlagen bei Ersterteilung / Verlängerung des Jagdscheins
- Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins
- Nachweis über das Bestehen einer Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsschutz mindestens 500.000,00 Euro für Personenschäden und 50.000,00 Euro für Sachschäden)
- Bisheriger Jagdschein
- Bei Erstantrag zusätzlich
- das Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung
- ein Lichtbild aus neuerer Zeit
- eine Kopie des Personalausweises
Kosten
Jahresjagdschein | 78,35 € | (darin ist die Jagdabgabe an das Land |
3-Jahresjagdschein | 197,05 € | (darin ist die Jagdabgabe an das Land |
Tagesjagdschein | 44,45 € | (darin ist die Jagdabgabe an das Land |
Zahlungsmöglichkeiten
- Sie überweisen die Gebührenrechnung auf das angegebene Konto
- Sie können die zu zahlenden Gebühren für die Jagdscheinverlängerung bequem per Einzugsermächtigung von Ihrem Konto abbuchen lassen. Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, füllen Sie einfach auf der zweiten Seite des Antrages auf Erteilung des Jagdscheines zusätzlich die Einzugsermächtigung aus.
- Eine Barzahlung auf dem Kreisjagdamt ist nicht möglich
