Wildschaden ist Schaden, der an einem Grundstück und seinen ungetrennten Erzeugnissen oder an seinen getrennten aber noch nicht eingeernteten Erzeugnissen durch Wildtiere entsteht.

In Baden-Württemberg ersatzpflichtig sind Wildschäden durch Schalenwild (z. B. Rehwild, Schwarzwild) oder Wildkaninchen.

Wildschäden an Sonderkulturen (wie z. B. Obstgärten, Gärten, Baumschulen, Alleen, einzeln stehende Bäume sowie Forstkulturen mit Nichthauptbaumarten, Garten- oder hochwertige Handelsgewächse, bei denen übliche Schutzvorrichtungen unterblieben sind) sind nicht ersatzpflichtig, wenn die Herstellung von üblichen Schutzmaßnahmen unterblieben ist.

Als übliche Schutzvorrichtungen gelten derzeit wilddichte Zäune mit ausreichender Standsicherheit und einer Mindesthöhe von z. B. 1,50 m bei Reh- und Schwarzwild.

Ersatzpflichtig ist die Jagdgenossenschaft, sofern diese nicht auf den Jagdpächter/die Jagdpächterin übertragen wurde. 

Schadensanmeldung/Verfahren

Der Schadensersatzanspruch bei Wildschaden ist bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, schriftlich oder zur Niederschrift anzumelden. Zu beachtende Fristen:

  • Meldung binnen einer Woche nach Kenntnis oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt
  • Bei forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn der Schaden einmal jährlich zum 15. Mai angemeldet wird. 

Die Anmeldung soll den Ersatzpflichtigen bezeichnen und den geltend gemachten Schaden beziffern.

Die Gemeinde bescheinigt die Schadensanmeldung und gibt diese dem Ersatzpflichtigen bekannt. Mit der Bescheinigung soll auf die von der unteren Jagdbehörde anerkannten Wildschadensschätzerinnen und Wildschadensschätzer hingewiesen werden. 

Anerkannten Wildschadensschätzer im Bodenseekreis

Hainbuchenweg 18
88696 Owingen

Mobil: 0170 4314451
matthias.aulbach@t-online.de

Schönbucherstraße 50
88662 Überlingen

Tel.: 07551 5530

Riedheimerstraße 1
88048 Friedrichshafen

Mobil: 0151 21193899
E-Mail: kevin.breh@googlemail.com

Überlinger Straße 21
88696 Owingen

Tel.: 07551 2675
elektro-renner@gmx.de

Wildschadensschätzung im Wald

Anerkannte Wildschadensschätzer bzw. Wildschadensschätzerinnen für den Wald gibt es bislang nicht. Sollten Sie Wildschadensschätzer/Wildschadensschätzerinnen für Schadensbewertungen im Wald benötigen, verweisen wir die Internetseite www.akfb.de. Hier finden Sie öffentlich bestellte Forstsachverständige, die sich unter anderem mit der Wildschadensschätzung im Wald befassen.

Den Betroffenen bleibt es selbstverständlich selbst überlassen, sich auch ohne Hinzuziehung von anerkannten Wildschadensschätzern/Wildschadensschätzerinnen oder sonstigen Schätzern, gütlich zu einigen.

Einschlägige Rechtsgrundlagen finden Sie in den § 52 - 57 JWMG, § 11 - 13 DVO JWMG.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Internetseite der Wildforschungsstelle des Landes Baden-Württemberg.

Forstamt

Telefon
+49 7541 204 5575
E-Mail
elmar.reisch@bodenseekreis.de
Zimmer
B 103, Albrechtstraße 67, Friedrichshafen

Weitere Informationen

Arbeitskreis Forstliches Berufsbild e. V.:
www.akfb.de

Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz:
https://lazbw.landwirtschaft-bw.de