Mit der Landschaftspflegerichtlinie 2015 können vor allem Maßnahmen zur Extensivierung der Landnutzung (Teil A) und zum Biotop- und Artenschutz (Teil B) gefördert werden.

Zuständig für Maßnahmen nach Teil A ist das Landwirtschaftsamt.
 

Weitere Informationen zur Landschaftspflege im Seenprogramm

Landwirtschaftsamt

Weitere Informationen

"Agrarpolitik & Förderung" 
Infodienst Landwirtschaft - Ernährung
- Ländlicher Raum:

www.landwirtschaft-bw.info