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erhalten Sie auch auf der Internetseite der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW)
http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/20250/.

Feinstaub

Schwebstaubteilchen sind luftgetragene feste und/oder flüssige Teilchen, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern in der Atmosphäre teils über weitere Strecken transportiert werden.
 

Dabei wird zwischen großem Staub und kleinen Staubpartikeln, so genanntem Schwebstaub, unterschieden.
 

Die großen Staubpartikel setzen sich aufgrund ihres Gewichtes rasch ab, d. h. sie werden in der Luft nur über kurze Strecken transportiert. Hingegen können die kleinen Schwebstaubpartikel, der so genannte Feinstaub, über größere Entfernungen verfrachtet werden.

Schwebstaub

10 µm

Filterung durch Nasen-Rachenraum

PM10 

<10 µm

Partikel gelangen bis tief in die Lungen

PM 2,5

 <2,5 µm

 in die stark durchbluteten Lungenbläschen

Ultrafeine PM

< 0,1 µm

durchdringen Lungenschleimhaut und gehen ins Blut

Feinstaub wird als gesundheitsschädlich eingestuft. Dieselruß als Bestandteil von Feinstaub ist sogar als krebserregend eingestuft, Teile des Feinstaubs (PM 2,5) weisen durch ihre Lungengängigkeit und die anhaftenden Stoffe wie Schwermetalle ebenfalls ein krebserregendes Potential auf. Atemweginfektionen und andere Erkrankungen der Atemwege durch die übrigen Schadstoffe sind ebenfalls zu nennen.   
 

Verschärfte Immissionswerte bei Feinstaub haben die Diskussion um Luftschadstoffe erneut entfacht. Seit 1. Januar 2005 gelten nach der Luftqualitätsrahmenrichtlinie und ihren Tochterrichtlinien ein Kurzzeit-Grenzwert für Feinstaub (PM 10) von 50  µg/m³ (Tages-Mittel) sowie ein Jahresgrenzwert von 40 µg/m³. Dieser Wert darf nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden.