Umweltschutzamt
Ulrich Burckhard
Zimmer: Z 314
Tel.: 07541 204-5528
ulrich.burckhard(at)bodenseekreis.de
Albrechtstraße 77
Christine Gäng
Zimmer: Z 224
Tel.: 07541 204-5267
Fax.: 07541 204-7267
christine.gaeng(at)bodenseekreis.de
Albrechtstraße 77
Formulare
Antragsformulare finden Sie auf den Seiten der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg:
Die darin enthaltenen Hinweise können Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein.
Änderungsanzeige für immissionsschutzrechtlich genehmigte Anlagen
Immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtige Anlagen
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Errichtung und der Betrieb von bestimmten Anlagen, denen er unterstellt, dass sie auf Grund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen oder in anderer Weise die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen, einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz bedürfen.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung beinhaltet auch die Genehmigung nach einigen evtl. anderen nötigen Rechtsgebieten, wie Baurecht, Wasserrecht, Betriebssicherheitsverordnung (z.B. für Dampfkessel), etc., so dass Sie nicht mehrere Anträge stellen müssen.
Im Anhang zur 4. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über genehmigungspflichtige Anlagen) sind abschließend alle Anlagen aufgeführt, die einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen.
Bitte beachten Sie dabei auch, dass, sofern die Genehmigungsbedürftigkeit der dort genannten Anlagen vom Erreichen oder Überschreiten einer bestimmten Leistungsgrenze oder Anlagengröße abhängt, jeweils auf den rechtlich und tatsächlich möglichen Betriebsumfang der betriebenen Anlage abzustellen ist.
Genehmigungsverfahren
Für das Genehmigungsverfahren gibt es Antragsformulare beim Gewerbeaufsichtsamt Baden-Württemberg.
Die darin enthaltenen Hinweise können Ihnen beim Ausfüllen der Formulare behilflich sein.
Selbstverständlich steht Ihnen das Umweltschutzamt bei der Antragstellung gerne unterstützend zur Seite und empfiehlt Ihnen frühzeitig, d. h, möglichst vor Aufnahme konkreter Planungen, mit dem Umweltschutzamt Kontakt aufzunehmen.
Bitte nehmen Sie für die Antragstellung selbst den folgenden Grundsatz an:
"Je vollständiger ein Antrag eingereicht wird – desto schneller kann mit der Genehmigung gerechnet werden“.
Auch beabsichtigte Änderungen von bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Anlagen bedürfen regelmäßig zumindest einer Änderungsanzeige:
