Die Amphibienverluste durch die Kombination aus senkrechten Bordsteinen und Gullys sind in den letzten Jahren zunehmend ins Blickfeld des Amphibienschutzes geraten; der Bordstein wirkt dabei als unbeabsichtigte Leiteinrichtung, die die Tiere zum nächsten Gully leitet, in deren Schlammfangeimern die Tiere im Laufe der folgenden Wochen verhungern, falls sie nicht vorher bei hohem Wasserstand ertrinken (BENDER 2003, RATZEL 1993, STROTHOTTE-MOORMANN & FORMEN 1992, KAPLAN 1986).

Beispiele dafür gibt es auch im Bodenseekreis: Aus den Gullys in der Nähe des Markdorfer Stadtweihers werden alljährlich während der Frühjahrswanderung etliche Amphibien befreit, ebenso bis vor einigen Jahren in der Umgebung des Bermatinger Hungerweihers. Bordsteine und Gullys finden sich auch in unmittelbarer Nähe des Hagnauer Weihers (§24a-Biotop 2101); die Zuwanderung von Westen wird dadurch erschwert, die Abwanderung der Jungtiere nach Westen weitgehend unmöglich gemacht.

Zur Entschärfung des Problems empfiehlt BENDER (2003) Bordsteinabsenkungen und Schutzgitter unter Gullydeckeln; auch durch die Verwendung von Spezialbordsteinen können die Gullys entschärft werden (VERKEHRSMINISTERIUM BADEN-WÜRTTEMBERG 1991). Grundsätzlich sollte außerhalb des Siedlungsbereichs ganz auf die Verwendung senkrechter Bordsteine verzichtet werden.

Die Grabenräumung kann, abhängig vom verwendeten Räumgerät und vom Zeitpunkt, massive Verluste unter grabenbewohnenden (vor allem überwinternden) Amphibien und anderen Tierarten mit sich bringen (NEGELE, FRIESS & FERLING 2001, LANDRATSAMT RAVENSBURG 1995, LÖDERBUSCH 1994, NEGELE & SCHWAIGER 1992 und andere). Die hohen Verluste bei Amphibien sind zum Teil auch darauf zurückzuführen, dass die Tiere vor dem herannahenden Räumgerät nicht fliehen, sondern versuchen, sich durch Eingraben im Schlamm in Sicherheit zu bringen. Zu den direkten Auswirkungen der Grabenfräse kommen indirekte: die Vereinheitlichung des Profils führt zum Verlust von Deckung und zum Ausfall der Gräben als Tagesversteck sowie zum Ausfall von Nahrungstieren bei in Gräben lebenden Molchen.

Bei langsamer laufenden Fräsen scheint das Verletzungsrisiko für Amphibien etwas geringer zu sein (LANDRATSAMT RAVENSBURG 1995a, NEGELE, FRIESS & FERLING 2001), allerdings zeigen Erfahrungen in der Praxis, dass auch diese Fräsen, teils aus ökonomischen, teils aus technischen Gründen, meist mit hohen Drehzahlen betrieben werden (LEIDERS & RÖSKE 1996).

Schonender, aber auch teurer ist die Grabenräumung mit dem Bagger. Durch die ein- und aussetzende Arbeitsweise des Baggers können sich Amphibien und andere mobile Arten in Sicherheit bringen. Schonend ist auch der Mähkorb (eine korbartige Baggerschaufel mit aufgesetztem Mähbalken), sofern er nur zur Entkrautung von Böschung und Gewässerbett eingesetzt wird; hierbei kommt es kaum zu direkten Schäden an Amphibien.

Auch beim Räumungszeitpunkt gibt es gravierende Unterschiede. Aus der Sicht des Amphibienschutzes sind Räumungen während der Vegetationsperiode ausgeschlossen, da sich in dieser Zeit zumindest Molche und Wasserfrosch als Adulte und Larven im Gewässer aufhalten; ebenso sollten Räumungen während der Winterruhe der Amphibien ausgeschlossen sein, da die Tiere bei niedrigen Temperaturen nicht in der Lage sind, neue Überwinterungsquartiere zu finden. Es bleibt als Zeitraum mit den geringsten Auswirkungen (auf Amphibien!) etwa die Zeit vom Spätsommer bis zum ersten Frost.

Empfehlungen für die Berücksichtigung des Amphibienschutzes bei der Acker-Bewirtschaftung in Amphibien-Reproduktionszentren geben DÜRR et al. (1999).

Als Ergebnisse eines Workshops "Amphibien in der Agrarlandschaft" wurden unter anderem die folgenden "Empfehlungen für das Management und die Bewirtschaftung landwirtschaftlich geprägter Amphibienverbreitungszentren" zusammengestellt (ANONYMUS 1999):

Gewässer

  • Anstau bzw. Rückbau von Entwässerungssystemen, Wiedervernässung von Niederungsgebieten
  • Gewässersanierung und Neuanlage von Gewässern
  • Biotoppflege, Verringerung der Sukzessionsgeschwindigkeit (Erhalt offener Bereiche vor allem am Südufer), Verzicht auf Uferbepflanzung, besonders am Südufer
  • Reduzierung der Stoffeinträge (Nährstoffe und Pestizide), Reduzierung der Düngung in Gewässereinzugsgebieten, Anlage 20 - 50 m breiter extensiver Randstreifen an Gewässern, reduzierte Beweidung an Gewässern 

Landlebensräume

  • Anlage bzw. Vergrößerung von Feldgehölzen, Dauerbrachen u. ä.
  • Verringerung der Tierverluste auf bewirtschafteten Flächen durch Abstimmung von Bewirtschaftungsterminen (Düngung, Pflanzenschutz, ggf. Umbruch; Durchführung amphibiengefährdender Maßnahmen außerhalb der Hauptwanderphasen)
  • Verzicht auf Rotationsmähgeräte im Grünland, Mindestschnitthöhe 7 cm
  • Umstellung intensiver Landwirtschaft auf extensive Bewirtschaftung oder Ökolandbau (vor allem in Gebieten mit hohen Amphibienabundanzen)