Seit etwa 2010 wird als einer der letzten Landkreise in Baden-Württemberg auch der Bodenseekreis vom Biber besiedelt. Nach den größeren Flüssen sind seine Nagespuren immer öfter auch an kleinen Bächen zu beobachten. Zum Bau von Burgen und Dämmen werden von ihm Bäume und Sträucher gefällt, in transportable Äste zerlegt und kunstvoll aufgeschichtet. Im Herbst und Winter dient die Rinde v. a. von Weichhölzern wie Weide und Pappel als Nahrung. In Bachnähe werden aber auch gerne Obstgehölze genutzt. Im Sommer dagegen frisst der Biber fast ausschließlich krautige Pflanzen im Gewässerbereich.

Der Biber ist als Art der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie streng geschützt. Nach Paragraph 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, streng geschützte Arten zu stören, zu verletzen oder zu töten sowie deren Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen. Somit sind auch seine Bauten, wie Dämme und Uferröhren oder Burgen geschützt und dürfen nicht beeinträchtigt, verändert oder zerstört werden.

Mit der Wiederbesiedelung wurde in Baden-Württemberg ein Bibermanagement aufgebaut. Neben den vom Regierungspräsidium beauftragten Fachleuten gibt es auch beim Landratsamt Biberbeauftragte. Unterstützt werden sie von ehrenamtlichen Biberberaterinnen und Beratern, welche erste Ansprechperson bei Problemen mit Bibern sind.

Insbesondere bei kleineren Bächen gestaltet der Biber, ähnlich wie der Mensch, die Umgebung nach seinen Bedürfnissen. Hierdurch kann es durch Vernässung von Flächen, Fällung von Bäumen etc. zu Konflikten mit den sonstigen Landnutzern kommen. In diesen Fällen können sich Bürger und Bürgerinnen an die ehrenamtlichen Biberberater wenden. Bei Bedarf wird die Situation vor Ort besichtigt und es werden mögliche Abwehrmaßnahmen festgelegt. Material für Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Verbissanstrich wird vom Landratsamt kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Um die Besiedelung und flächige Verteilung im Kreisgebiet verfolgen zu können, bitten wir weiterhin Meldungen von Nagespuren, Dämmen oder Burgen, möglichst mit genauen Ortsangaben sowie Bildmaterial, an die Biberbeauftragten zu senden.

Umweltschutzamt

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+49 7541 204 3201
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Zimmer
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dieter.schmid@bodenseekreis.de
Zimmer
Z 317, Albrechtstraße 77, Friedrichshafen
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Fax
+49 7541 204 7466
E-Mail
iris.ast@bodenseekreis.de

Weitere Informationen

Bibermanagement im Regierungsbezirk Tübingen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de

Biberberater

E-Mail:
m.brantner@ueberlingen.de

Zuständigkeit:
Owingen, Sipplingen, Überlingen

E-Mail:
krumscheid-plankert@t-online.de  

Zuständigkeit:
Bermatingen, Daisendorf, Hagnau, Meersburg, Owingen, Stetten, Uhldingen-Mühlhofen

E-Mail:
fabienne.raabe@web.de

Zuständigkeit:
Altheim, Frickingen, Owingen (Billafingen, Taiserdorf, Hohenbodman)

E-Mail:
eschle6@web.de

Zuständigkeit:
Deggenhausertal, Heiligenberg, Salem

E-Mail:
willburger.anton@gmail.com

Zuständigkeit:
Eriskirch, Friedrichshafen, Immenstaad, Kressbronn a. B., Langenargen, Markdorf, Meckenbeuren, Neukirch, Oberteuringen, Tettnang