Naturschutzbeauftragte sind ehrenamtliche Kenner von Natur und Landschaft, die in den Stadt- und Landkreisen jeweils auf fünf Jahre bestellt werden, um der unteren Naturschutzbehörde mit ihrem Rat zur Seite zu stehen. Sie beraten und unterstützen die unteren Naturschutzbehörden insbesondere bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden sind. Darüber hinaus erarbeiten sie Stellungnahmen zu den Fachplanungen anderer Verwaltungen und werden bei allen Vorhaben angehört, bei denen die Belange von Natur und Landschaft in den Stadt- und Landkreisen berührt sind.