Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Es weist durch eine am Grundeigentum ausgerichtete Einteilung von Grund und Boden die Liegenschaften (Flurstücke) landesweit nach. Es dient insbesondere der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Besteuerung sowie der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme.
Im Liegenschaftskataster werden Basisinformationen über die Liegenschaften und deren Eigenschaften (z. B. Fläche, Nutzungsart, Bodenschätzung), öffentlich-rechtliche Festlegungen, Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigte und Eigentumsverhältnisse geführt.
Auf Antrag und unter Angabe des Verwendungszwecks erhalten Sie Einsichtnahme, Auskunft und Auszüge aus der Liegenschaftskarte bzw. dem Liegenschaftsbuch, wenn Sie ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegen.
Beispiele für den Verwendungszweck sind Auszüge aus
der Liegenschaftskarte (Katasterkarte) oder
- für den Lageplan zum Bauantrag
- für Planungen und Bodenordnung
- für den Grundstücksverkehr
dem Liegenschaftsbuch
- Anträge auf Zuschüsse
- Anträge auf Nutzungsausfall
- landwirtschaftliche Kauf- oder Pachtverträge
Vermessungsamt
Kontakt allgemein
Allgemeine Auskünfte, Vermessungsanträge,
Karten und Gebühren
Tel.: 07541 204-5019
Liegenschaftskataster-Auszüge und Auskünfte
Tel.: 07541 204-5031
service.vermessungsamt@bodenseekreis.de