Einkünfte aus Holznutzungen infolge höherer Gewalt wie zum Beispiel Windwürfe oder Käferfraß können nach § 34 B EStG steuerlich begünstigt werden.

Um die steuerliche Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, müssen ein paar wenige Dinge beachtet werden.

  • Die Schäden von Windwurf oder Käferfraß müssen unverzüglich nachdem sie Ihnen bekannt werden der Oberfinanzdirektion vorab gemeldet werden. Dafür verwenden Sie den Vordruck „Voranmeldung Kalamitätsholznutzung.“ Achten Sie bitte darauf, die Voranmeldung unbedingt vor Beginn der Aufarbeitung an die Finanzbehörde zu übermitteln. In zeitlich ganz dringenden Fällen können Sie auch gerne direkt mit dem Forstsachverständigen der Oberfinanzdirektion Karlsruhe Kontakt aufnehmen.M

    Martin Linz, Forstsachverständiger
    Oberfinanzdirektion Karlsruhe
    Fachbereich Forstwirtschaft
    Moltkestr. 50
    76133 Karlsruhe

    Dienstgebäude:
    Finanzamt Sigmaringen
    Außenstelle Bad Saulgau
    Schulstraße 5, 88348 Bad Saulgau
    Tel.: 07581 504-101
    martin.linz@ofdka.bwl.de
  • Nach Abschluss der Holzaufarbeitung muss eine weitere Meldung an die Finanzbehörde erfolgen. Der Nachweis der Holzmenge erfolgt über die Holzliste, die Sie von Ihrem zuständigen Forstrevierleiter bekommen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Welche steuerlichen Erleichterungen gibt es bei "Kalamitätsnutzungen" und wie kann ich sie geltend machen? - Finanzämter Baden-Württemberg (fv-bwl.de)

Formular - Voranmeldung Kamalitätsholznutzung

Zu den Betreuungsmöglichkeiten der Landesforstverwaltung wird auf die Homepage der Landeforstverwaltung Baden-Württemberg unter nachfolgendem Link verwiesen:
https://www.landesforstverwaltung-bw.de/landesforstverwaltung/forstneuorganisation/

Für die Holzvermarktung besteht die Möglichkeit, der Holzverwertungsgenossenschaft Oberschwaben mit Sitz in Ravensburg beizutreten. Der Mitgliedsantrag ist als Download unter
https://www.genoholz.de/holzverwertungsgenossenschaft/ verfügbar.
Informationen zur Holzvermarktung sind unter https://www.genoholz.de/aktuelles/ erhältlich.

Forstamt

Ansprechperson ist Ihre örtlich zuständige Revierleitung.