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Amt für Wasser- und Bodenschutz


Ulrich Schwenk
Zimmer: Z 520
Tel.: 07541 204-5268
Fax.: 07541 204-7268
ulrich.schwenk(at)bodenseekreis.de


Anja Rittinghaus-Kuhle
Zimmer: Z 521
Tel.: 07541 204-5604
Fax.: 07541 204-7604
anja.rittinghaus-kuhle(at)bodenseekreis.de


Thomas Kugel
Zimmer: Z 519
Tel.: 07541 204-5145
Fax.: 07541 204-7145
thomas.kugel(at)bodenseekreis.de


Marc Hemmer
Zimmer: Z 510
Tel.: 07541 204-5266
Fax.: 07541 204-7266
marc.hemmer(at)bodenseekreis.de

Ausbau von Gewässern

Das Herstellen, Beseitigen oder wesentliche Umgestalten eines Gewässers oder seiner Ufer bedarf einer Planfeststellung oder Plangenehmigung. Eine Umgestaltung ist wesentlich, wenn sie sich auf den Wasserhaushalt, d.h. auf den Wasserstand, den Wasserabfluss, die Fließgeschwindigkeit, das Selbstreinigungsvermögen, die Fischerei oder in sonstiger Hinsicht beispielsweise für das äußere Bild, in bedeutsamer Weise, also merklich auswirkt. Als Ausbau ist es schon zu werten, wenn an einem Bach oder einem Graben das Ufer mit Mauern oder Steinverbauungen verändert, eine längere Überfahrt gebaut oder ein auch nur kleiner Bach- oder Grabenabschnitt verdolt wird.
 
Die Gestattungen können formlos bei unserem Amt beantragt werden. Für Anlagen an Gewässern in Friedrichshafen und Immenstaad bzw. in Überlingen, Sipplingen und Owingen sind die Baurechtsbehörden Friedrichshafen und Überlingen zuständig.