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Amt für Wasser- und Bodenschutz


Ulrich Schwenk
Zimmer: Z 520
Tel.: 07541 204-5268
Fax.: 07541 204-7268
ulrich.schwenk(at)bodenseekreis.de


Thomas Kugel
Zimmer: Z 519
Tel.: 07541 204-5145
Fax.: 07541 204-7145
thomas.kugel(at)bodenseekreis.de

Weitere Infos

Wasserrahmenrichtlinie (Regierungspräsidium Tübingen)

EU-Wasserrahmenrichtlinie

Weitere Grundlage für die Umsetzung unserer Aufgabe ist die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Sie ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und wurde im Dezember 2003 in baden-württembergisches Wasserrecht umgesetzt. Wesentliches Ziel der WRRL ist, neben der Erhaltung der Nutzbarkeit des Grundwassers, die Herstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Oberflächengewässer. Vom Regierungspräsidium Tübingen als Flussgebietsbehörde für den Bodenseekreis sind hierfür Maßnahmen formuliert worden, die bis 2012 umzusetzen sind. Sie sollen die Lebensbedingungen bestimmter Gewässerorganismen, wie Fische, wirbellose Gewässerorganismen, Wasserpflanzen und Algen verbessern. Im Wesentlichen sollen die in der Vergangenheit begradigten Flüsse und Bäche wieder in einen naturnahen Zustand mit geschwungener Linienführung und wechselnden Böschungsneigungen gebracht werden und Durchgangshindernisse beseitigt oder umgangen werden. Die Seen sollen natürliche Flachufer erhalten; störende Anlagen sollen entfernt werden (Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee).