Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist im Dezember 2000 in Kraft getreten und wurde im Dezember 2003 in baden-württembergisches Wasserrecht umgesetzt. Wesentliches Ziel der WRRL ist, neben der Erhaltung der Nutzbarkeit des Grundwassers, die Herstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Oberflächengewässer. Vom Regierungspräsidium Tübingen als Flussgebietsbehörde für den Bodenseekreis sind hierfür konkrete Maßnahmen formuliert worden. Sie sollen die Lebensbedingungen bestimmter Gewässerorganismen, wie Fische, wirbellose Gewässerorganismen, Wasserpflanzen und Algen verbessern. Im Wesentlichen sollen die in der Vergangenheit begradigten Flüsse und Bäche wieder in einen naturnahen Zustand mit geschwungener Linienführung und wechselnden Böschungsneigungen gebracht werden und Durchgangshindernisse beseitigt oder umgangen werden. Die Seen sollen natürliche Flachufer erhalten; störende Anlagen sollen entfernt werden (Bearbeitungsgebiet Alpenrhein-Bodensee).

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