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Amt für Wasser- und Bodenschutz


Georg Miller
Zimmer: Z 509
Tel.: 07541 204-5146
Fax.: 07541 204-7146
georg.miller(at)bodenseekreis.de


Sonja Hartmann
Zimmer: Z 506
Tel.: 07541 204-5465
Fax.: 07541 204-7465
sonja.hartmann(at)bodenseekreis.de


Georg Kramer
Zimmer: Z 505
Tel.: 07541 204-5139
Fax.: 07541 204-7139
georg.kramer(at)bodenseekreis.de


Rainer Häckler
Zimmer: Z 504
Tel.: 07541 204-5172
Fax.: 07541 204-7172
rainer.haeckler(at)bodenseekreis.de


Hermann Burkard
Zimmer: Z 504
Tel.: 07541 204-5138
Fax.: 07541 204-7138
hermann.burkard(at)bodenseekreis.de

Wassergefährdende Stoffe

Die meisten Stoffe, mit denen in Industrie und Gewerbe oder im privaten Bereich umgegangen wird, sind wassergefährdend, z.B. Öle, Lösemittel, Säuren, Laugen, Salze. Wenn sie auslaufen und in Boden, Grundwasser oder Oberflächengewässer gelangen, können sie diese schädigen, ein Fischsterben verursachen oder sogar die Trinkwassernutzung beeinträchtigen.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so gestaltet sein und so betrieben werden, dass Vorsorge gegen das Austreten wassergefährdender Stoffe durch sicheren Einschluss getroffen ist. Ergänzend sind Auffangvorrichtungen und Sicherheitseinrichtungen vorzusehen, um im Falle von Leckagen zu verhindern, dass die Stoffe in ein Gewässer gelangen.

Die Anforderungen für die verschiedenen Anlagen ergeben sich aus den §§ 62-63 Wasserhaushaltsgesetz, §§ 25-25b Wassergesetz Baden-Württemberg und der Anlagenverordnung - VAwS Baden-Württemberg.

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