Der Landkreis erstattet den Trägern öffentlicher Schulen und privater Ersatzschulen die notwendigen Beförderungskosten für ihre Schüler auf der Grundlage der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS).
Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS)
Eigenanteile im Bodenseekreis ab 1. August 2023 | Nächstgelegene Schule | Nicht nächstgelegene Schule* |
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Alle Schüler der Klassenstufe 1 - 4 | 11,70 Euro | 15,50 Euro |
Alle anderen Schüler | 46,50 Euro | 62,00 Euro |
Ob eine näherliegende Schule der entsprechenden Schulart vorhanden ist und eine erhöhte Eigenanteilspflicht ausgelöst wird, orientiert sich zunächst an der tatsächlichen Wegeentfernung. Ausschlaggebend für die erhöhte Eigenanteilspflicht sind allerdings die durchfahrenen Tarifzonen des bodo-Verkehrsverbunds. Keine erhöhte Eigenanteilspflicht ergibt sich, wenn die Kosten für die Schülermonatskarten zur weiter entfernt liegenden Schule nicht höher als zur nächstgelegenen Schule sind.
Die genauen Regelungen können Sie der rechts angefügten Satzung entnehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Satzung zur besseren Lesbarkeit im Wortlaut abgefasst ist. Die Grundlage des Wortlauts sind die Änderungssatzungen vom 1. September 2011 und 1. Januar 2012.
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Informationsmaterial
Formular
Erstattung von Schülerbeförderungskosten: