- Bus & Bahn.
- Führerschein.
- Fahrzeug-Zulassungsstelle
- Adress- & Namensänderung.
- Elektronische Versicherungsbestätigung.
- Feinstaubplakette.
- KFZ-Außerbetriebsetzung.
- KFZ-Kennzeichen.
- KFZ-Neuzulassung.
- KFZ-Steuer.
- KFZ-Ummeldung.
- KFZ-Veräußerung.
- Kfz-Wiederzulassung.
- Kfz-Zulassung für andere.
- Kfz-Zulassung für Minderjährige.
- Neue Fahrzeugpapiere.
- Neuregelung AU-Plakette.
- Technische Änderung.
- Verlust von Fahrzeugpapieren.
- Schifffahrt.
- Straßenbau.
- Baustellen.
- Wirtschaft.
Verkehrs- und Schifffahrtsamt / Zulassungsbehörde
Tel.: 07541 204-0
oder 115
Fax: 07541 204-5264
E-Mail: kfz.zulassung(at)bodenseekreis.de
Die wichtigsten Formulare auf einen Blick
Allgemeine Infos der Zulassungsstelle
Hinweis zum Wegfall der AU-Plakette
Die Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO wird ab 01.01.2010 endgültig für alle Kraftfahrzeuge durch die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil der HU abgelöst. Dieser eigenständige Teil der HU kann auch weiterhin durch eine hierfür anerkannte Kraftfahrzeugwerkstatt durchgeführt werden. Der Nachweis für die gesamte HU (inklusive der Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems) erfolgt dann gegenüber der Zulassungsbehörde nur noch durch den HU-Prüfbericht, der Grundlage für die Anbringung der HU-Prüfplakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen ist. Eine AU-Prüfbescheinigung ist der Zulassungsbehörde ab 01.01.2010 nicht mehr vorzulegen.
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Kfz-Zulassungsstellen im Bodenseekreis
Landratsamt Bodenseekreis | Öffnungszeit: |
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Überlingen | Öffnungszeit: |
