Lkw- und Busfahrer im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr sind zur Grundqualifikation und Weiterbildung verpflichtet. Die Grundqualifikation müssen künftig beide Berufsgruppen zusätzlich zum Führerscheinerwerb absolvieren. Die erworbenen Kenntnisse müssen alle fünf Jahre bei einer Weiterbildung erneuert werden. Der Nachweis erfolgt durch Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises.

Gebühren

Die Gebühr für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises beträgt 32,50 Euro.
(Führerschein wird der Kundin/dem Kunden direkt nach Druck zugesandt.)

Grundqualifikation

Wer Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführt, benötigt zusätzlich zum gültigen Führerschein mit den Führerscheinklassen D1, D1E, D oder DE (Bus) bzw. C1, C1E, C oder CE (Lkw) auch einen Nachweis der Grundqualifikation.
 

Wann gilt die neue Regelung?

Der Erwerb der Grundqualifikation ist für alle Fahrer verpflichtend, die ihre Fahrerlaubnis der Fahrerlaubnisklasse

  • D1, D1E, D oder DE ab dem 10.09.2008 oder
  • C1, C1E, C oder CE ab dem 10.09.2009

neu erworben haben oder erwerben. Wer vor diesen Stichtagen einen Führerschein der Klassen D oder C erworben hat, muss keine Grundqualifikation nachweisen („Besitzstand“).
 

Was muss ich tun?

Für den Erwerb der Grundqualifikation durch Prüfung bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) gibt es drei Möglichkeiten:

  • Dreijährige Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb
  • „Große“ IHK-Prüfung (theoretische Prüfung von 240 Minuten, praktische Prüfung von 210 Minuten) 
  • Beschleunigte Grundqualifikation durch IHK-Prüfung mit Vorbereitungskurs bei anerkannter Ausbildungsstätte (Kursdauer 140 Stunden zu je 60 Minuten mit Fahrpraxis, theoretische Prüfung von 90 Minuten)

Weiterbildung

Wer muss sich weiterbilden? 

Kraftfahrer mit einem Führerschein der Klassen D1, D1E, D oder DE (Bus) bzw. C1, C1E, C oder CE (Lkw), die Fahrten im gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr durchführen, müssen ihre Kenntnisse alle fünf Jahre durch eine Weiterbildung erneuern. 
  

Wie lange dauert die Weiterbildung? 

Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden zu je 60 Minuten und ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen. Sie muss bei einer anerkannten Ausbildungsstätte absolviert werden, die nach Kursbesuch eine Teilnahmebescheinigung ausstellt. Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
 

Wann muss ich mich weiterbilden? 

Wer den Führerschein neu erwirbt, muss die Weiterbildung binnen fünf Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation absolvieren. Besitzständler mit Erwerb der Fahrerlaubnisklasse

  • D1, D1E, D oder DE vor dem 10.09.2008 oder
  • C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009

müssen die erste Weiterbildung bis 09.09.2013 (D-Klassen) beziehungsweise 09.09.2014 (C-Klassen) absolvieren. 

Zuständigkeiten

Zuständig für die Prüfung zur Grundqualifikation sind die Industrie- und Handelskammern. 

Zuständig für die Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises in den Führerschein aufgrund

  • einer Bescheinigung der IHK über die erfolgreiche Prüfung zur Grundqualifikation,
  • einer Bescheinigung einer anerkannten Ausbildungsstätte über die Teilnahme an einer Weiterbildung

ist die Fahrerlaubnisbehörde.

Der Antrag zur Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises ist beim Bürgermeisteramt Ihres Hauptwohnsitzes oder bei der Fahrerlaubnisbehörde persönlich oder durch einen Vertreter einzureichen. Hierzu werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweise für Grundqualifikation/Weiterbildung

Fahrerlaubnisbehörde

Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0 oder 115
Fax: 07541 204-8814
feb@bodenseekreis.de

Montag bis Freitag    
Donnerstag
07:30 - 13:00 Uhr
07:30 - 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie: Vorsprache nur mit aktueller Terminvereinbarung und -bestätigung möglich.

Hier können Sie einen Termin mit der Fahrerlaubnisbehörde in Friedrichshafen vereinbaren:
Link zur Online-Terminreservierung

Termine zur Akteneinsicht bitte telefonisch vereinbaren.