Ab sofort muss für jedes Boot und Motor, welche aus einem Drittland in die EU eingeführt wird, ein Verzollungsnachweis vorgelegt werden. Dies gilt sowohl für Neuwaren als auch Gebrauchtwaren.
Der Verzollungsnachweis (Einfuhrabgabebescheid) kann bei Neuwaren auf den Importeur ausgestellt werden, der als Verkäufer agiert.
Das Schifffahrtsamt des Landratsamtes Bodenseekreis ist für das Nordufer des Bodensees zwischen Sipplingen und Kressbronn a. B. zuständig. Bootsinhaber, welche in einem dieser Häfen einen Liegeplatz haben, oder Wassersportschulen in diesem Gebiet wenden sich an das Schifffahrtsamt des Bodenseekreises.
Wer nicht Anrainer am Bodensee ist, kann sich in schifffahrtsrechtlichen Angelegenheiten auf deutscher Seite an das Landratsamt Bodenseekreis, das Landratsamt Konstanz oder das Landratsamt Lindau wenden.
Online-Dienste
Die PIN-Nummer zur Terminvereinbarung erhalten Sie mit dem Aufforderungsschreiben zur Bootsabnahme.
Hier können Sie einen Termin beim Schifffahrtsamt des Landratsamts Bodenseekreis in Friedrichshafen vereinbaren:
- Online-Terminreservierung
- Tel.: 07541 204-0 oder Tel.: 115 (ohne Vorwahl)
Schifffahrtsamt
Glärnischstraße 1 - 3, Raum G E17
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0
oder wählen Sie die
Behördennummer 115 (ohne Vorwahl)
Fax: 07541 204-8838
schifffahrtsamt@bodenseekreis.de
Prüfung zum Bodenseeschifferpatent
Die Patentprüfung findet am
Dienstag, 23.04.2024 um 10:30 Uhr und 14:30 Uhr statt.
Prüfungsort:
Regierungspräsidium Stuttgart,
Gebäude A, Europasaal
Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart-Vaihingen
Unterlagen bitte am Tisch bereithalten.
Das Schifffahrtsamt teilt jedem Prüfungsteilnehmer die entsprechende Prüfungszeit mit. Bei Rückfragen schreiben Sie bitte eine E-Mail an schifffahrtsamt@bodenseekreis.de.
Prüfung zum Bodenseeschifferpatent
Die Patentprüfung findet am
Freitag, 26.04.2024 um 09:00 Uhr
Prüfungsort:
Dorfgemeinschaftshaus Schnetzenhausen,
Obere Mühlbachstraße 15, 88045 Friedrichshafen
statt.
Unterlagen bitte am Tisch breithalten.