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Schifffahrtsamt

Tel.: 07541 204-5351, 204-5609 oder 204-5411

Fax:  07541 204-7351 
E-Mail: schifffahrtsamt(at)bodenseekreis.de  

Gebäude
Glärnischstraße 1-3
Zimmer-Nr. E 21b
 

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
8:00 - 12:00 Uhr
zusätzlich Donnerstag:
14:00 - 17:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Für Urlauber am Bodensee

Wer mit seinem eigenen Boot auf dem Bodensee fahren möchte, muss zwei Dinge beachten

  • Das Boot muss auf dem Bodensee zugelassen werden! Eine Zulassung kann immer nur für drei Jahre erteilt werden. Das Boot muss den Vorschriften für den Bodensee entsprechen. Eine "Urlauber-Zulassung" gibt es nicht. Weitere Informationen unter Bootszulassung.
     
  • Sollt das Boot über mehr als 12 qm Segelfläche und einer Motorisierung von mehr als 4,4 kW verfügen, wird ein Bodenseeschifferpatent benötigt.
    Für Inhaber von amtlichen Befähigungsnachweisen besteht die Möglichkeit, ein befristetes Bodenseeschifferpatent ein sog. "Ferienpatent" zu erhalten. Weitere Informationen unter Ferienpatent.

    Für die Liegeplätze am Bodensee sind die Hafenbetreiber zuständig. Eine Liste der Hafenbetreiber und den Hafenmeistern finden Sie unter www.ibn-online.de/pdf/Hafenmeister.pdf